Schon
jetzt ist Aschersleben „umstellt“ von Windkraftanlagen, wo Anwohner der Region
mit den Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und den höheren Strompreisen
durch den erforderlichen Netzausbau leben müssen, aber weder Anwohner noch
Gemeinden angemessen am Ertrag beteiligt sind.
Die sogenannte „Energiewende“ und der russische Angriffskrieg gegen die
Ukraine bedeuten neue Herausforderungen für eine sichere, wettbewerbsfähige
Energieversorgung.
Die
vom Bund eingeführte Privilegierung im Baurecht für PV-Anlagen entlang der
Autobahnen und Schienenwege wird dazu führen, dass in kurzer Zeit Hunderte
Hektar Ackerland mit PV-Anlagen bebaut werden, weil ein B-Plan-Verfahren nicht
mehr erforderlich ist. Bisher wurden weder Gemeinden, noch Bürger an den Erträgen
aus Erneuerbarer Energie beteiligt. Bisher werden die Anlagen den Bürgen vor
die Nase gesetzt, doch die Erträge fließen meistens in die Kassen ortsfremder
Besitzer. Das sollte sich ändern.
Deswegen
sollen künftig folgende Kriterien im Umgang mit Erneuerbaren Energien
maßgeblich sein:
1. Die Stadt
Aschersleben wird Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien, welche in der
Gemarkung der Stadt realisiert werden sollen, einer Prüfung unterziehen, ob sie
auch das Gemeinwohl in der Stadt fördern. Hierunter verstehen wir insbesondere:
a. Ertragsbeteiligung
der Gemeinden
b. Bürgerbeteiligung an
Projekten
c. vergünstigte
Mieterstromprojekte o.ä.
d. kombinierte Projekte,
welche auch unsere Ziele bei der kommunalen Wärmeplanung unterstützen
e. angemessener Interessenausgleich
mit bisherigen Nutzern der Flächen
f.
Vorhaben,
welche Versorgungssicherheit und Energiepreise in der Region positiv
beeinflussen
2. Die Stadt
Aschersleben ist bestrebt, zeitnah Elektroenergie und Wärme aus Erneuerbaren
Energien zu gewinnen, um den gesetzlichen Vorgaben entsprechen zu können.
Hierbei soll die Versorgungssicherheit, zeitlicher und finanzieller Aufwand zur
Realisierung sowie die Preiswürdigkeit geprüft und beachtet werden. Projekte
privater Investoren können hierbei ggf. einen Beitrag leisten.
3. Die Stadt
Aschersleben strebt bei allen Projekten im Bereich Erneuerbarer Energien mehr
Gemeinwohl an.
4. Neue Windkraftanlagen
und PV-Projekte, sollen vorrangig für den Bedarf von Wirtschaft und
öffentlicher Hand in der Region Aschersleben zur Verfügung stehen. Mit Planern
und Investoren sollen entsprechende Vereinbarungen angestrebt werden.
5. Privilegierte Flächen
entlang der Nordharzautobahn sowie der Bahntrassen, welche im Eigentum der
Stadt sind, sollen nur dann für PV -Vorhaben freigegeben werden, wenn der
Vorhabenträger eine angemessene Ertragsbeteiligung der Stadt Aschersleben sowie
eine Entschädigung für den Landwirt vorsieht, welcher derzeit bewirtschaftet.
6. Besonders wertvolles,
landwirtschaftlich ertragreiches Ackerland, jenseits privilegierten Baurechts,
sollte nicht mit Freiflächen-PV bebaut werden.
7. Agri-PV-Projekte
sollten nur dann befürwortet werden, wenn eine angemessene
Gemeinwohl-Berücksichtigung gewährt ist. Sie sollten nur auf landwirtschaftlich
ertragsschwächeren Flurstücken installiert werden und Zustimmung der
bewirtschaftenden Landwirte finden.
8.
Die
Stadt Aschersleben wird gesetzliche Vorgaben nutzen, welche eine
Ertragsbeteiligung an EE-Projekten vereinfacht.
Begründung:
Deutschland
ist internationalen Abkommen zum Klimaschutz beigetreten und setzt eine eigene,
nationale Agenda zur Vermeidung und Reduzierung von schädlichen Emissionen um.
Dies kostet Geld und setzt begrenzte Handlungsspielräume, die genutzt werden
müssen.
Europa
soll bis zum Jahr 2050 frei von Treibhausgasemissionen werden. Bis 2030 sollen
die Treibhausgasemissionen 40% geringer als 1990 sein. Treibhausgasemissionen
werden künftig Geld kosten. Gewerbe und Wohnungswirtschaft, Energieerzeugung
und -verbrauch werden künftig für Treibhausgasemissionen bezahlen. Erstmals
fragen auch immer mehr regional ansässige Unternehmen nach verfügbaren „grünen
und bezahlbaren Strom“.
Deutschland
will bis zum Jahr 2030 den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten
Stroms am Bruttostromverbrauch auf 80% im Jahr 2030 steigern. Kernkraftwerke
wurden vom Netz genommen und der Ausstieg aus der Kohleverstromung ist bereits
beschlossen.
Für
die Stadt Aschersleben bedeuten die bereits beschlossenen Vorgaben des Bundes
eine große Herausforderung. Die Versorgung mit Elektroenergie und Wärme im
privaten und gewerblichen Bereich bedeutet eine Umstellung der
Energieversorgung durch unsere Stadtwerke. Unsere Wohnungswirtschaft benötigt
bezahlbare, CO2-neutrale Energie für Heizung und Elektrizität.
Industrie
und Gewerbe benötigen „Grüne Energie“, um am Standort Aschersleben
wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die
bisherigen Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie gehören überwiegend
ortsfremden Eigentümern und Betreibern. Erträge hieraus tragen wenig zur
regionalen Wertschöpfung oder Steuerkraft der Gemeinden bei, obwohl sie unser
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen.
Durch
die weitere baurechtliche Privilegierung der Errichtung von PV-Anlagen durch
die Bundesregierung kann die Stadt die Errichtung solcher Anlagen nicht mehr
ablehnen, wenn sie entlang der Autobahnen und an zweigleisigen Schienenwegen
installiert werden sollen. Aufgrund eines erheblich höheren Pachtertrages
werden immer mehr Eigentümer solcher Flächen künftig an PV-Anlagenbetreiber
verpachten oder verkaufen. Angesichts der Haushaltslage und des Energiebedarfes
wäre es absurd, wenn nur auf allen städtischen Flächen, welche unter die
Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 lit. b) BauGB, also Wegfall des Planerfordernisses,
fallen, keine PV FFA installiert werden. Die Stadt Aschersleben kann auf
eigenen Flächen künftig die Errichtung von PV-Anlagen nicht mehr pauschal
ablehnen. Im Bereich privilegierter Flächen sollen vorrangig Anbieter zum Zuge
kommen, welche einen kommunalen Bezug haben, Bürgerbeteiligung ermöglichen,
Strom zu günstigen Bedingungen den Stadtwerken oder für Mieterstrom-Projekte
andienen. Die Stadt Aschersleben und die Bürger der Stadt sollen am Ertrag
angemessen beteiligt werden. Landwirte sollen eine angemessene Entschädigung
für genutzte städtische Ackerflächen bekommen, welche aus dem Ertrag von
PV-Anlagen bezahlt werden.
Stadtentwicklungs-
und Wirtschaftsausschuss
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