Gem. § 11 KiFöG wird die Förderung und Betreuung in
Kindertageseinrichtungen durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe (Landkreise), die Gemeinden und die Eltern finanziert. Die Gemeinden haben davon gem. §12b KiFöG den
Finanzbedarf zu tragen, der durch die in ihrem Gebiet wohnenden Kinder entsteht
und nicht durch Zuweisungen bzw. Kostenbeiträge gedeckt wird.
Grundlage für die Ermittlung des Finanzbedarfs sind die jährlichen
Gesamtkosten der Einrichtung und die Anzahl der belegten Plätze. Hieraus
ermittelt der Landkreis für jede Betreuungsart und den angenommenen
Betreuungsumfang so genannte Pro-Platz-Kosten. Diese werden monatlich mit der
entsprechenden Anzahl der Kinder multipliziert, für die ein Betreuungsvertrag
besteht.
Der Mehrbedarf ergibt sich daraus, dass die Pro-Platz-Kosten in der
überwiegenden Zahl der Fälle erst im Laufe des Haushaltsjahres vereinbart
wurden. So addieren sich die daraus entstehenden Mehrkosten abzüglich der noch
vorhandenen Mittel auf 508.500,00 EUR, die überplanmäßig zu decken sind.
Für die Deckung wurden Minderausgaben aus den in der Anlage benannten
Buchungsstellen in der angegebenen Höhe herangezogen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Übersicht Buchungsstellen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige
Aufwendung/Auszahlung für die Defizitausgleiche der Kindertageseinrichtungen in
freier Trägerschaft in Höhe von 508.500,00 EUR.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
3.6.5.11.5318000 12.610.200
EUR |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
508.500,00 EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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