Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung
eines Haushaltsjahres. Sie enthält auch die Festsetzung der Steuersätze, soweit
diese nicht gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA in einer Steuersatzung
festgelegt sind.
Die bisher geltende Hebesatzsatzung ist befristet für den Zeitraum 2019
bis 2023 gültig.
Es macht sich daher erforderlich, für das Jahr 2024 vom Erlass einer
Hebesatzung Gebrauch zu machen und die Hebesätze festzusetzen.
Rechtlich möglich und notwendig kann so unabhängig vom Beschluss und der
Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 die Stadt Aschersleben die
Hebesätze für die Realsteuern gemäß § 25 Abs. 2 Grundsteuergesetz (GrStG) und §
16 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) festsetzen.
Die Hebesätze für die Stadt Aschersleben und ihre 11 Ortsteile sind
gegenüber der Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze für die Jahre 2019 – 2023 unverändert.
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. 04. 2018 sind
die bisher geltenden Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der
Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt worden und längstens noch bis zum 31.
12. 2024 anwendbar.
Infolge der vom Bund beschlossenen Grundsteuerreform gelten
dementsprechend ab dem 01. 01. 2025 neue Regelungen zur Einheitsbewertung, so
dass die Laufzeit der hiermit zur Beschlussfassung vorgelegten Satzung ausschließlich
auf das Haushaltsjahr 2024 beschränkt wird.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze für das Jahr 2024.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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