Gemäß § 4 Absatz
2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) und
§§ 4 und 7 Abs.
3 der Verordnung zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften für das Land
Sachsen-Anhalt (StrVO LSA) führen die Gemeinden für die Gemeindestraßen und die
sonstigen öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet ein Straßenverzeichnis.
Demnach hat die Stadt Aschersleben Gemeindestraßen und sonstige öffentliche
Straßen auf ihrem Gebiet ein Bestandsverzeichnis zu führen.
Inhalt des
Bestandsverzeichnisses sind widmungsrelevante Daten, vorhandene Widmungsbeschränkungen,
Straßenkennungen und – nummerierungen, Baulastträger, Bezeichnungen, Anfangs-
und Endpunkte sowie Straßenlängen und weitere Straßendaten.
Das
Bestandsverzeichnis ist ein amtliches Verzeichnis, das der Klarheit über die
Rechtsverhältnisse
an der jeweiligen Straße dient. Es steht daher für die Einsichtnahme von
Personen mit
berechtigtem Interesse zur Verfügung. Auskünfte aus dem Verzeichnis sind
auf Antrag zu
erteilen.
Alle im
Straßenbestandsverzeichnis aufgeführten Straßen sind öffentlich gewidmete
Gemeindestraßen bzw. sonstige öffentliche Straßen gemäß § 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 4
Straßengesetz LSA.
Die Stadt
Aschersleben ist Träger der Straßenbaulast für Straßen in ungeteilter Baulast.
Damit liegt auch die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt. Die
Verantwortlichkeit bei den Straßen in geteilter Baulast im Zuge der
Ortsdurchfahrten für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen regelt sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen bzw. bestehenden Ortsdurchfahrtsvereinbarungen.
Derzeit enthält das elektronische Straßenbestandsverzeichnis 535
Verzeichnisblätter.
Die Aufnahme
neuer Straßenabschnitte wird durch ein Widmungsverfahren und der Wegfall
entbehrlicher
Straßenabschnitte durch ein Einziehungsverfahren geregelt. Ebenso können
Straßen in ihrer
Funktion verändert werden, dies wird in einem Umstufungsverfahren
durchgeführt.
Das
elektronische Straßenbestandsverzeichnis unterliegt einer ständigen
Überarbeitung bei Veränderungen an den Rechtsverhältnissen öffentlicher Straßen
und wird im Dezernat III, Stadtentwicklung, Amt 33 Tiefbauamt geführt.
Das
elektronische Straßenbestandsverzeichnis ist nach Fertigstellung und
Beschlussfassung sechs Monate lang zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Die Rechtswirkung
des Straßenbestandsverzeichnisses tritt nach Ablauf einer sechsmonatigen
Auslegungsfrist (§ 4 Abs. 2 Satz 2 StrG LSA) ein.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
1. Inhaltsverzeichnis aus dem
Straßenbestandsverzeichnis
2. Verzeichnisblatt der
Siemensstraße als Beispiel
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Aschersleben beschließt das elektronische Straßenbestandsverzeichnis der Stadt
Aschersleben.
Dieses
Straßenbestandsverzeichnis ist nach ortsüblicher Bekanntmachung sechs Monate
lang zur Einsicht auszulegen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:. |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||