Betreff
Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0555/23
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 4 Absatz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) und

§§ 4 und 7 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt (StrVO LSA) führen die Gemeinden für die Gemeindestraßen und die sonstigen öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet ein Straßenverzeichnis. Demnach hat die Stadt Aschersleben Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen auf ihrem Gebiet ein Bestandsverzeichnis zu führen.

 

Inhalt des Bestandsverzeichnisses sind widmungsrelevante Daten, vorhandene Widmungsbeschränkungen, Straßenkennungen und – nummerierungen, Baulastträger, Bezeichnungen, Anfangs- und Endpunkte sowie Straßenlängen und weitere Straßendaten.

 

Das Bestandsverzeichnis ist ein amtliches Verzeichnis, das der Klarheit über die

Rechtsverhältnisse an der jeweiligen Straße dient. Es steht daher für die Einsichtnahme von

Personen mit berechtigtem Interesse zur Verfügung. Auskünfte aus dem Verzeichnis sind

auf Antrag zu erteilen.

 

Alle im Straßenbestandsverzeichnis aufgeführten Straßen sind öffentlich gewidmete Gemeindestraßen bzw. sonstige öffentliche Straßen gemäß § 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 Straßengesetz LSA.

 

Die Stadt Aschersleben ist Träger der Straßenbaulast für Straßen in ungeteilter Baulast. Damit liegt auch die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt. Die Verantwortlichkeit bei den Straßen in geteilter Baulast im Zuge der Ortsdurchfahrten für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. bestehenden Ortsdurchfahrtsvereinbarungen. Derzeit enthält das elektronische Straßenbestandsverzeichnis 535 Verzeichnisblätter.

Die Aufnahme neuer Straßenabschnitte wird durch ein Widmungsverfahren und der Wegfall

entbehrlicher Straßenabschnitte durch ein Einziehungsverfahren geregelt. Ebenso können

Straßen in ihrer Funktion verändert werden, dies wird in einem Umstufungsverfahren

durchgeführt.

 

Das elektronische Straßenbestandsverzeichnis unterliegt einer ständigen Überarbeitung bei Veränderungen an den Rechtsverhältnissen öffentlicher Straßen und wird im Dezernat III, Stadtentwicklung, Amt 33 Tiefbauamt geführt.

 

Das elektronische Straßenbestandsverzeichnis ist nach Fertigstellung und Beschlussfassung sechs Monate lang zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Rechtswirkung des Straßenbestandsverzeichnisses tritt nach Ablauf einer sechsmonatigen Auslegungsfrist (§ 4 Abs. 2 Satz 2 StrG LSA) ein.

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

1. Inhaltsverzeichnis aus dem Straßenbestandsverzeichnis

2. Verzeichnisblatt der Siemensstraße als Beispiel

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt das elektronische Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Aschersleben.

 

Dieses Straßenbestandsverzeichnis ist nach ortsüblicher Bekanntmachung sechs Monate lang zur Einsicht auszulegen.

 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:.