Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Westdorf bittet die Verwaltung der Stadt
Aschersleben um Erstellung eines Konzeptes zur
Ertüchtigung des
(Rad-)Wanderweges
„Hinter der Eine“ zur Steigerung der örtlichen Naherholungsqualität.
Begründung:
Im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben (ISEK, Beschlussfassung
03/2020) wurde jeder Ortschaft der Stadt ein räumlich-funktionales
Schwerpunktprofil für die weitere Entwicklung zugeordnet. Der Ortschaft
Westdorf wurde funktional das „Schwerpunktprofil für die innergemeindliche
Daseinsvorsorge“ (auf Grund der Zuordnung zum Mittelzentrum v.a.
ergänzender Wohnstandort zur Kernstadt) und das „Schwerpunktprofil für Leben
in Naturnähe“ zugeordnet. Letzteres Profil soll gemäß ISEK das naturnahe
Wohnen im ruhigen, ländlichen und landschaftlich abwechslungsreichen Umfeld
mittel- bis langfristig sichern. Beide Schwerpunktsetzungen erfolgte v.a. auf
Grund der stadtnahen Lage des Ortes im schönen Einetal.
Die Bebauung von
Westdorf im Einetal befindet sich westlich der Eine. Unmittelbar östlich der
Eine verläuft zwischen der Straße „Auf dem Mühlenberg“ und dem „Kaspertal“ bzw.
bis zur Schafsbrücke ein ca. 1.100 m langer flussbegleitender Weg (siehe
beiliegende(s) Übersichtskarte und Luftbild), der als Wanderweg für die
Naherholung eine zentrale Rolle spielt (Spazierengehen, „Gassirunde“, Jogging,
Radfahren, Reiten). Dieser Weg ist für die Westdorfer Einwohner der einzige
naturnahe Weg in unmittelbarer Nähe und ermöglicht
zusammen mit dem Welbslebener Weg westlich der Eine eine ortsnahe Wander- bzw.
Spaziergehrunde. Wegen der ausgeräumten Agrarlandschaft außerhalb des
Einetals (große Ackerschläge mit nur vereinzelten Feldwegen, die ortsnah auch
nicht vernetzt sind) gibt es für die Naherholung keine vergleichbare
Alternative. Der Wanderweg hinter der Eine, der im nördlichen Abschnitt
außerdem dort angrenzende Gartengrundstücke erschließt, ist aber auch
Bestandteil des überörtlichen regionalen Wanderwegenetzes im Einetal zwischen
Aschersleben und Welbsleben. So gehört z.B. dieser Weg zur Strecke des jährlich
stattfindenden Einetallaufes (siehe 21 km Strecke in https://einetallauf.de/strecken/). (Größer
werdende Bedeutung des Weges für die Naherholung aufgrund des Baus der
Ortsumfahrung mit einbringen???)
Wegen seiner
Bedeutung für die Naherholung in Westdorf wird der Weg „Hinter der Eine“ beim
jährlichen Frühjahrs-„Subbotnik“ von
heruntergefallenden Ästen und sonstigem Unrat von den Bürgern des Ortes beräumt.
Leider befindet sich der Weg jedoch in größeren Teilen in einem sehr schlechten
Zustand. Da gänzlich ein Ausbau fehlt und der Untergrund überwiegend lehmig
ist, ist der Weg im Winter außerhalb von Frostperioden oder während sonstiger
Schlechtwetterperioden auf Grund des dann matschigen Zustandes kaum sicher und
sauber begehbar. Im südlichen Abschnitt ist der Weg direkt an der Uferböschung
der Eine außerdem extrem schmal. Auf Grund der hohen Nutzungsintensität hat
sich dieser Zustand in den letzten Jahren weiter verschlechtert.
Leider ist der Weg
„Hinter der Eine“ nicht räumlicher Bestandteil des derzeit auflaufenden
Flurbereinigungsverfahrens „OU Aschersleben B180“ und kann somit nicht in die
dort vorgesehenen Wegeausbaumaßnahmen mit einbezogen werden. Angesichts der
aufgezeigten Bedeutung dieses (Rad-)Wanderweges für die Naherholung der
Ortschaft Westdorf bittet der Ortschaftsrat deswegen um zeitnahe Erstellung
eines Grobkonzeptes zur Wegeertüchtigung durch die Stadtverwaltung, welches
mindestens folgende Inhalte aufweisen sollte:
·
fachliche Bewertung des baulichen Zustandes der
unterschiedlichen Wegeabschnitte und darauf aufbauend Empfehlungen zu
Ausbaumaßnahmen bezüglich der aufgezeigten Nutzungsarten
·
Prüfung der Eigentumsverhältnisse, incl. möglicher
Wegerechte, für die Wegeabschnitte, die sich nicht im ehemaligen Gemeinde- und
jetzigem Stadteigentum befinden (nach der uns vorliegenden Flurkarte dürfte der
südliche Wegeabschnitt mit ca. 4 bis 5 Grundstücken davon betroffen sein) und
ggf. Empfehlungen bezüglich eines Grundstückszugriffes für die Wegeertüchtigung
·
Prüfung der Möglichkeit einer zusätzlichen
Fußgängerquerung im Bereich des Wehres südlich des Sportplatzes
·
Rücksprache mit dem Landesbetrieb für
Hochwasserschutz wegen der teilweisen Lage des Weges im Gewässerrandstreifen
der Eine;
·
sofern nicht im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahren integriert, Einbeziehung des Welbslebener Weges
(Incl. Schafbrücke) in das Konzept;
·
Aufzeigen von Förder- bzw.
Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung baulicher Maßnahmen mit dem Ziel einer
nachhaltigen Ertüchtigung des (Rad-)Wanderweges „Hinter der Eine“ als
Erholungsweg (z.B. über LEADER, ALFF-Förderprogramme
Dorferneuerung/Dorfentwicklung und/oder Ländlicher Wegebau;
Windenergie-Sponsoring).
Anlagen:
Übersichtskarte
1:7.500 mit Weg „Hinter der Eine“ (punktierte Linie)
Luftbild 1:10.000
mit Weg „Hinter der Eine“ (punktierte Linie)
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