Am 13.
Dezember 2022 ist das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)
im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und tritt zum 1. März 2023 in
Kraft. Mit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes für das Land
Sachsen -Anhalt wurde gleichzeitig das Landesvergabegesetz aufgehoben und kann
daher keine Anwendung mehr finden.
Das
Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt enthält nunmehr die für die
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen maßgeblichen Regelungen. Darüber hinaus
sind in der neuen Gesetzeslage Regelungen enthalten, die auch sogenannte
vergabefremde Kriterien, wie beispielsweise Tariftreue, Mindestlohn oder aber
auch soziale oder ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe
berücksichtigen.
Auf Grund dessen ist es erforderlich geworden, die
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung entsprechend
anzupassen. Dabei sind die Formulierungen neutral gehalten, falls die
Gesetzeslage sich künftig wieder ändert.
Des Weiteren ist der Hinweis der Kommunalaufsicht
des Salzlandkreises berücksichtigt worden, eine Regelung über die Entscheidung
über Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA für den
Betriebsleiter bis zu einer Wertgrenze bis 100.000 Euro aufzunehmen. Diese
Regelungslücke ist mit der Satzungsänderung erfolgt.
Aus den oben genannten Gründen sowie den
gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die
Zustimmung zu erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage
beigefügte Satzung zur 2. Änderung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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