Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0543/23
Aktenzeichen
70/jor-jae
Art
Beschlussvorlage

 

Am 13. Dezember 2022 ist das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und tritt zum 1. März 2023 in Kraft. Mit der Einführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes für das Land Sachsen -Anhalt wurde gleichzeitig das Landesvergabegesetz aufgehoben und kann daher keine Anwendung mehr finden.

 

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt enthält nunmehr die für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen maßgeblichen Regelungen. Darüber hinaus sind in der neuen Gesetzeslage Regelungen enthalten, die auch sogenannte vergabefremde Kriterien, wie beispielsweise Tariftreue, Mindestlohn oder aber auch soziale oder ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe berücksichtigen.

 

Auf Grund dessen ist es erforderlich geworden, die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung entsprechend anzupassen. Dabei sind die Formulierungen neutral gehalten, falls die Gesetzeslage sich künftig wieder ändert.

 

Des Weiteren ist der Hinweis der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises berücksichtigt worden, eine Regelung über die Entscheidung über Rechtsgeschäfte im Sinne des § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA für den Betriebsleiter bis zu einer Wertgrenze bis 100.000 Euro aufzunehmen. Diese Regelungslücke ist mit der Satzungsänderung erfolgt.

 

Aus den oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: