Betreff
Entscheidung über Spendenannahme für die Reparatur des Stumpfen Turms
Vorlage
VII/0535/23
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Die Außentreppe am Stumpfen Turm musste Mitte 2022 aufgrund ihres schlechten Zustandes gesperrt werden, so dass ab diesem Zeitpunkt Turmbesteigungen nicht mehr möglich waren. Im Juli 2022 wurde der Auftrag zur Reparatur ausgelöst, die Reparaturarbeiten wurden im November 2022 abgeschlossen.

 

Nach Fertigstellung erklärte sich der Förderkreis „Restaurierung und Erhaltung der historischen Stadtbefestigungsanlagen von Aschersleben e. V.“, vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Yves Metzing, bereit, die angefallenen Kosten von 4.721,98 Euro in voller Höhe zu übernehmen.

 

Nach § 99 Abs. 6 KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten.

 

Es wird empfohlen, die Spende des Förderkreises anzunehmen.

 

 


.

 

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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende des Förderkreises „Restaurierung und Erhaltung der historischen Stadtbefestigungsanlagen von Aschersleben e. V.“ in Höhe von 4.721,98 Euro für die Reparatur des Stumpfen Turms.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: