Betreff
Prioritätenliste für städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen – Aktualisierung 2023
Vorlage
VII/0532/23
Aktenzeichen
D III/rip
Art
Informationsvorlage

Erstmals mit Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 15.04.2020 (Vorlage VII/0149/20) wurde eine Liste bekanntgegeben, welche der Vorbereitung und Durchführung von zusätzlichen Investitionen im Hoch- und Tiefbau dienen sollte, sofern im Laufe des Jahres entsprechende Finanzmittel außerhalb der regulären Haushaltsplanung zur Verfügung stehen würden.

 

Auch im Zuge der Erstellung des Haushaltsplans 2023 musste ein Teil der geplanten Investitionen unberücksichtigt bleiben, um für das Jahr 2023 im Finanzplan einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Auf Basis der letzten Liste (als Anlage zum Haushaltsplan 2022) und teilweise ergänzt durch neue Maßnahmen ist daher von Seiten der Verwaltung eine Aktualisierung der Prioritätenliste erarbeitet worden.

 

Die Liste enthält ausschließlich Maßnahmen, die weder im Haushaltsplan 2023 noch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 berücksichtigt werden konnten. Im Gegensatz zu den Vorjahren enthält die Liste daher keine offenen Maßnahmen aus den Gebietsänderungsverträgen mehr.

 

Die dargestellte Rangfolge ergibt sich wieder aus der Bewertung aller Maßnahmen nach dem bisherigen einheitlichen Kriterienkatalog.

 

Die verwendeten Kriterien sind:

·         Bestandteil der Gebietsänderungsverträge

·         Intensität der Nutzung

·         Zustand/Dringlichkeit des Handlungsbedarfes

·         Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit bzw. Höhe des Eigenanteils

 

Für die einzelnen Kriterien konnten maximal 10 Punkte vergeben werden. Dabei kann das Kriterium „Bestandteil der Gebietsänderungsverträge“ jedoch nur mit 0 Punkten (kein Bestandteil) oder 10 Punkten (Bestandteil) bewertet werden. Für alle anderen ist die Spanne von 0 bis 10 Punkten möglich.

 

Basis für die Punktevergabe im Kriterium „Zustand/Dringlichkeit des Handlungsbedarfes“ bilden für Straßen und Brücken die jeweiligen Zustandsnoten der entsprechenden Prüfungen.

 

Bei der „Intensität der Nutzung“ wurden im Tiefbau unterschiedliche Eigenschaften berücksichtigt, u. a. ob die Straße oder Brücke als Rettungsweg dient oder z. B. eine notwendige Folgemaßnahme einer anderen Investition darstellt.

 

Die Punktevergabe beim Kriterium „Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit bzw. Höhe des Eigenanteils“ erfolgte in der Form, dass die Maßnahmen mit dem geringsten prozentualen Eigenanteil die höchste Punktzahl erhielten und Maßnahmen, die ausschließlich aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden müssen, keine Punkte erhalten haben.

 

Die in der Spalte „geplante Einnahmen“ benannten Zahlenwerte enthalten vorrangig Fördermittel in der Höhe, wie sie bei ähnlichen Vorhaben beantragt bzw. bewilligt werden konnten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Prioritätenliste 2023 für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Stadt Aschersleben zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

____________________

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:

Prioritätenliste für städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen – Aktualisierung 2023

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: