Erstmals
mit Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 15.04.2020 (Vorlage
VII/0149/20) wurde eine Liste bekanntgegeben, welche der Vorbereitung und
Durchführung von zusätzlichen Investitionen im Hoch- und Tiefbau dienen sollte,
sofern im Laufe des Jahres entsprechende Finanzmittel außerhalb der regulären
Haushaltsplanung zur Verfügung stehen würden.
Auch
im Zuge der Erstellung des Haushaltsplans 2023 musste ein Teil der geplanten
Investitionen unberücksichtigt bleiben, um für das Jahr 2023 im Finanzplan
einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Auf Basis der letzten Liste
(als Anlage zum Haushaltsplan 2022) und teilweise ergänzt durch neue Maßnahmen
ist daher von Seiten der Verwaltung eine Aktualisierung der Prioritätenliste
erarbeitet worden.
Die
Liste enthält ausschließlich Maßnahmen, die weder im Haushaltsplan 2023 noch in
der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 berücksichtigt werden konnten. Im
Gegensatz zu den Vorjahren enthält die Liste daher keine offenen Maßnahmen aus
den Gebietsänderungsverträgen mehr.
Die
dargestellte Rangfolge ergibt sich wieder aus der Bewertung aller Maßnahmen
nach dem bisherigen einheitlichen Kriterienkatalog.
Die
verwendeten Kriterien sind:
·
Bestandteil
der Gebietsänderungsverträge
·
Intensität
der Nutzung
·
Zustand/Dringlichkeit
des Handlungsbedarfes
·
Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit
bzw. Höhe des Eigenanteils
Für
die einzelnen Kriterien konnten maximal 10 Punkte vergeben werden. Dabei kann
das Kriterium „Bestandteil der Gebietsänderungsverträge“ jedoch nur mit 0
Punkten (kein Bestandteil) oder 10 Punkten (Bestandteil) bewertet werden. Für
alle anderen ist die Spanne von 0 bis 10 Punkten möglich.
Basis
für die Punktevergabe im Kriterium „Zustand/Dringlichkeit des Handlungsbedarfes“
bilden für Straßen und Brücken die jeweiligen Zustandsnoten der entsprechenden
Prüfungen.
Bei
der „Intensität der Nutzung“ wurden im Tiefbau unterschiedliche Eigenschaften
berücksichtigt, u. a. ob die Straße oder Brücke als Rettungsweg dient oder z.
B. eine notwendige Folgemaßnahme einer anderen Investition darstellt.
Die
Punktevergabe beim Kriterium „Finanzierbarkeit/Fördermittelverfügbarkeit bzw.
Höhe des Eigenanteils“ erfolgte in der Form, dass die Maßnahmen mit dem
geringsten prozentualen Eigenanteil die höchste Punktzahl erhielten und
Maßnahmen, die ausschließlich aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden
müssen, keine Punkte erhalten haben.
Die
in der Spalte „geplante Einnahmen“ benannten Zahlenwerte enthalten vorrangig
Fördermittel in der Höhe, wie sie bei ähnlichen Vorhaben beantragt bzw.
bewilligt werden konnten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Prioritätenliste 2023
für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Stadt Aschersleben zur Kenntnis.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Prioritätenliste
für städtische Hoch- und Tiefbaumaßnahmen – Aktualisierung 2023
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1. Planmäßige
Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2. Überplanmäßige
oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3. Übersehbare
Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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