Betreff
Betriebskostenzuschuss an den ELF e.V. für das Jahr 2022
Vorlage
VII/0528/23
Aktenzeichen
13 - schu/mo
Art
Beschlussvorlage

Analog dem Beschluss des Stadtrates Aschersleben in seiner Sitzung vom 1. Juni 2022, die Betriebskostenzahlungen an Vereine, die städtische Liegenschaften nutzen und seinerzeit ausschließlich Sport- und Kulturvereine betrafen, soll auch der Jugendverein ELF e. V. bei der Bewältigung der erhöhten Betriebskosten unterstützt werden.

 

Nach Angaben des Vereins sind für das laufende Jahr Mehraufwendungen in Höhe von 12.864,30 Euro in Aussicht gestellt. An nicht verbrauchten Mitteln der Buchungsstelle 3.6.2.01.5318000 (Zuschüsse an Bereiche der offenen Kinder- und Jugendarbeit) stehen aus dem Vorjahr 2.035,- Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen dem Jugendverein ELF e. V. für die Begleichung seines Betriebskostendefizites zugewendet werden.

 

Das Engagement des Vereins ist für die offene Kinder- und Jugendarbeit und die Trägervielfalt in Aschersleben und Umgebung unerlässlich. Für das kulturelle Leben stellen die Auftritte der Butze-Kids eine kaum weg zu denkende Bereicherung dar.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt, dem Jugendverein ELF e.V. einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 2.035 (in Worten: zweitausendundfünfundreißig) Euro zuzuwenden.  

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: