Betreff
Entscheidung zur Verwendung des Jahresergebnisses per 31.12.2021 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
Vorlage
VII/0514/22
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt neben der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung vom Aufsichtsrat und Geschäftsführung insbesondere die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses zurück in den Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH verwiesen.

 

In seiner Sitzung am 2. November 2022 hat der Aufsichtsrat der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH den bereits in seiner Aufsichtsratssitzung am 2. Juni 2022 gefassten Beschluss zur Verwendung des Jahresüberschusses bestätigt. Somit sollen vom Jahresüberschuss 475.000,00 EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 364.195,14 EUR dem Posten „Andere Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

Kopie des Aufsichtsratsbeschlusses vom 2.11.2022 der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 475.000,00 EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 364.195,14 EUR dem Posten „Andere Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

1.1.1.22. 4651000

Erträge von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 

475.000 EUR   

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: