Die Stadt Aschersleben ist Alleingesellschafterin der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH. Der Gesellschafterin obliegt neben der Feststellung
des Jahresabschlusses und der Entlastung vom Aufsichtsrat und Geschäftsführung insbesondere
die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 die Entscheidung
über die Verwendung des Ergebnisses zurück in den Aufsichtsrat der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH verwiesen.
In seiner Sitzung am 2. November 2022 hat der Aufsichtsrat der Ascherslebener
Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH den bereits in seiner
Aufsichtsratssitzung am 2. Juni 2022 gefassten Beschluss zur Verwendung des
Jahresüberschusses bestätigt. Somit sollen vom Jahresüberschuss 475.000,00 EUR
an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 364.195,14 EUR dem Posten „Andere
Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.
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Oberbürgermeister
Anlage:
Kopie des Aufsichtsratsbeschlusses vom 2.11.2022 der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister
wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude-
und Wohnungsgesellschaft mbH dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss
475.000,00 EUR an die Gesellschafterin ausgeschüttet und 364.195,14 EUR dem
Posten „Andere Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.
4651000 Erträge von
Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 475.000
EUR |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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