Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung der "Orange 2.0"
Vorlage
VII/0511/22
Aktenzeichen
66
Art
Beschlussvorlage

Aschersleben erfuhr durch die Landesgartenschau und die Internationale Bauausstellung im Jahr 2010 architektonisch, künstlerisch und landschaftlich eine enorme Bereicherung. In dieser Zeit entstand auch die vier Meter hohe Skulptur einer „Orange“, in Anlehnung an die frühere Orangerie der Familie Bestehorn.

 

Die „Orange“ war aus 3.300 gedrechselten Douglasien-Rundhölzern in aufwendiger Handarbeit zusammengesetzt worden und entwickelte sich schnell zu einem Wahrzeichen der Landesgartenschau. Durch die stapelweise angeordneten Hölzer fiel Licht in die riesige Kugel. Das gebrochene Licht machte das dreidimensionale Klettern im Inneren noch spannender und erlebnisreicher. Das Unikat, begehbare Kunstwerk und überdimensionale Spielgerät baute der Künstler Gisbert Baarmann.

 

Die „Orange“ wurde im Juli 2019 durch Vandalismus vollständig zerstört.

 

Die „Orange“ war ein prägendes Element für den Bestehornpark. Ihre Zerstörung hat generationsübergreifend für Bestürzung gesorgt und es war ziemlich schnell klar, dass die Ascherslebener ihre „Orange“ wiederhaben wollen. Eine große Spendenbereitschaft war vorhanden und eine beachtliche Summe von 8.700 EUR ist zusammengekommen.

 

Dieses Geld soll wie geplant für einen Ersatz bzw. den Neubau der „Orange 2.0“ verwendet werden. Versichert war das Kunst- und Spielobjekt mit 58.000 EUR, wovon bereits 40.000 EUR an die Stadt gezahlt wurden. Die verbliebenen 18.000 EUR werden nach Erstellung der „Orange“ ausgezahlt.

 

Auf Wunsch der Aschersleber Kulturanstalt soll die „Orange 2.0“ innen nicht mehr bespielbar sein, um dem Vandalismus sowie der Verletzungs- und Verschmutzungsgefahr entgegen zu wirken. Sie soll aber außen ihre Spielfunktion behalten und weiter bekletterbar bleiben.

 

Zur gewünschten Gestaltung der „Orange 2.0“ liegt der Stadt nun ein neues Angebot des Holzkünstlers Gisbert Baarmann aus Templin in Höhe von 101.650 EUR (incl. 7 % MwSt. für Kunst) vor. Der Bau der „Orange 2.0“ kann in 2023 erfolgen, sofern der Künstler noch in diesem Jahr beauftragt wird. Mit den Kosten für die TÜV-Prüfung und die Erneuerung des Fallschutzes von ca. 5.000 EUR fallen für den Neubau der „Orange 2.0“ insgesamt außerplanmäßig 107.000 EUR (BSt. 5.5.1.10/7600.7831000) an.


 

Die Finanzierung kann wie folgt abgesichert werden:

 

Einnahmen Spendengelder (BSt. 5.5.1.10/7600.6818000)                                       8.700 EUR

 

Einnahmen Versicherung (als Aufwandsermächtigung auf BSt. 5.5.1.10.5231000)   40.000 EUR

 

Ermächtigung für geplanten Ersatz – ursprünglich als C2C-Mietobjekt geplant
(aus 2021 und 2022, BSt. 5.5.1.10.5231000)                                                         12.000
 EUR

 

Kommunalpauschale – Einmalzahlung (BSt. 6.1.1.10/8888.6811000)                     46.300 EUR

 

                                                                                                                                  107.000 EUR

 

Insgesamt können damit die benötigten Finanzmittel von 107.000 EUR bereitgestellt werden und der Auftrag an den Künstler Gisbert Baarmann für den Bau der „Orange 2.0“ kann erteilt werden.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. die außerplanmäßige Finanzierung für den Neubau /Ersatz der „Orange 2.0“ in Höhe von insgesamt 107.000 EUR.

 

  1. den Neubau/ Ersatz der „Orange 2.0“ durch den Künstler Gisbert Baarmann.

 

  1. die außerplanmäßig benötigten Finanzmittel werden in Höhe von insges. 46.300 EUR anteilig aus der Einmalzahlung der Kommunalpauschale finanziert.
    Die verbleibenden 60.700 EUR werden aus der Versicherungssumme, den Spenden und den Ermächtigungen (Versicherungssumme und ursprünglich geplante Miete für die Orange) finanziert.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

5.5.1.10/7600.7831000

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

107.000 EURO

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

5.5.1.10/7600.6818000

(Spenden)

 

 

 

Buchungsstelle

5.5.1.10.5231000

Ermächtigung geplante Miete für die Orange; Versicherung

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.1.10/8888.6811000

Kommunalpauschale - Einmalzahlung

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: