Betreff
Wahl der Schiedspersonen der Stadt Aschersleben ab 2023
Vorlage
VII/0508/22
Aktenzeichen
0-13/30
Art
Beschlussvorlage

 

Nach § 1 Abs. 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) hat jede Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten eine oder mehrere Schiedsstellen einzurichten und zu unterhalten. Der Bezirk einer Schiedsstelle soll dabei in der Regel nicht mehr als 35.000 Einwohner umfassen.

 

Bei der Stadt Aschersleben ist eine Schiedsstelle eingerichtet. Diese Schiedsstelle ist mit einer Vorsitzenden und zwei weiteren Schiedspersonen besetzt und soll in dieser Besetzung ab der neuen Amtszeit der Schiedspersonen am 01.01.2023 entsprechend fortgeführt werden, da mit dieser Besetzung der Arbeitsanfall bei den zu erledigenden Schiedsverfahren angemessen erledigt werden kann.  Frau Claudia Ostermann als Vorsitzende (Schiedsfrau) sowie Herr André Salomon und Herr Frank Meßinger, als weitere Schiedspersonen, betreuen derzeit ohne Beanstandungen die Schiedsstelle Aschersleben.

 

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig (§ 2 Satz 2 SchStG) und werden für eine Amtszeit von jeweils 5 Jahren gewählt (§ 4 Abs. 1 SchStG).

 

Nach der aktuellen Fassung des § 2 SchStG sind Schiedsstellen grundsätzlich nur noch mit einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedsperson) zu besetzen. Nach Rücksprache mit den Schiedspersonen der Schiedsstelle Aschersleben ist die Besetzung einer Schiedsstelle mit nur einer Schiedsperson, die für ca. 27.000 Einwohner zuständig ist, weder realistisch noch praktikabel, um den zu erledigenden Arbeitsanfall als Schiedsstelle ehrenamtlich erledigen zu können. Diese Meinung wird auch vom Amtsgericht Aschersleben geteilt. Es wird deshalb für sinnvoll erachtet auch für die Amtszeit ab dem 01.01.2023 die Schiedsstelle Aschersleben mit einer Schiedsfrau / einem Schiedsmann und zwei weiteren Schiedspersonen – also mit insgesamt drei Personen – zu besetzen und diese Personen entsprechend zu wählen.

 

Die Amtszeit der derzeit für die Schiedsstellen der Stadt tätigen Schiedspersonen endet am 31.12.2022. Deshalb hat die Stadt Aschersleben die Wahl der Schiedspersonen der Stadt Aschersleben für die kommende Wahlperiode am 08.07.2022 öffentlich ausgeschrieben. Mehrfach wurde über diese Ausschreibung in der örtlichen Presse und den sozialen Medien informiert.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich bis zum 15.09.2022 bei der Stadt Aschersleben für die Schiedsstellentätigkeit ab dem 01.01.2023 bewerben. Innerhalb dieser Frist sind 9 Bewerbungen eingegangen.

 

Die Schiedspersonen der Schiedsstelle Aschersleben, Frau Claudia Ostermann und Herr André Salomon haben ihre Bereitschaft erklärt, jeweils für eine weitere Wahlperiode als Schiedsperson zur Verfügung zu stehen. Die weitere Schiedsperson der Schiedsstelle Aschersleben, Herr Frank Meßinger, legt dieses Ehrenamt mit Ablauf des 31.12.2022 aus persönlichen Gründen nieder.

 

 

Es wird zunächst vorgeschlagen die bisherige Vorsitzende der Schiedsstelle, Schiedsfrau Claudia Ostermann und die weitere Schiedsperson der bisherigen Schiedsstelle, Herrn André Salomon, als weitere Schiedspersonen der Schiedsstelle der Stadt Aschersleben zu wählen.

 

Diese beiden erfahrenen Schiedspersonen üben dieses Ehrenamt bereits seit 2 Wahlperioden (10 Jahre) ohne Beanstandungen und zum Wohle der Stadt Aschersleben und ihrer Bürgerinnen und Bürger aus. Auch die Zusammenarbeit mit dem Amtsgericht gestaltet sich reibungslos. Diese haben regelmäßig an Weiterbildungen zum Schiedsamt teilgenommen. Die Arbeit der Schiedsstelle könnte dadurch mit der erforderlichen Kontinuität ab dem 01.01.2023 fortgesetzt werden.

 

 

Weiter wird vorgeschlagen aus den weiteren Bewerbern eine Person zu wählen, die die Schiedsstelle als weitere Schiedsperson verstärkt.

 

 

Nach der erfolgten öffentlichen Ausschreibung haben sich insgesamt 9 Personen beworben, dieses besondere Ehrenamt zu übernehmen. 2 Bewerber haben ihre Bewerbung zurückgezogen. Diese werden nachfolgend nicht namentlich aufgeführt.

 

Die vom Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz gemachten Vorgaben hinsichtlich der Eignung zur Schiedsperson (§ 3 SchStG) werden nach den hier vorliegenden Angaben von allen Bewerbern erfüllt.

 

Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Aschersleben (§ 5 Abs. 1 SchStG). Die Leitung des Amtsgerichts prüft, ob bei der Wahl der Schiedsperson die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 (Ausschlussgründe) beachtet wurden (§ 5 Abs. 2 SchStG).

 

Von Seiten der Stabsstelle wurden alle Bewerber am 11.10.2022 um 17 Uhr zu einer Vorstellungs- und Informationsrunde in den Ratssaal des Rathauses eingeladen. 5 Bewerber sind dieser Einladung gefolgt und konnten sich dort umfassend zum Verfahren der Besetzung aber auch zu den Aufgaben einer Schiedsstelle informieren. Weiter wurde diese Veranstaltung genutzt, um zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes zu erfragen, ob die Bewerber auch für andere ehrenamtliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Die Bewerber haben sich insbesondere bereit erklärt, ggf. auch für ein Schöffenehrenamt zur Verfügung zu stehen.

 

Mit den Bewerbern, die nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen konnten, wurde am 20.10.2022 telefonisch Kontakt aufgenommen, um auch diese über das Verfahren zur Besetzung und die Aufgaben einer Schiedsstelle zu informieren und weiter die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen. Auch hier haben 2 der 3 angerufenen Bewerber ihre Bereitschaft erklärt, für den Fall nicht als Schiedsperson gewählt zu werden, z. B. für ein Schöffenehrenamt zur Verfügung zu stehen.

 

Für die Wahl der zweiten weiteren Schiedsperson wird für die Bewerberinnen 3. – 7. für die Durchführung der Wahl ein Stimmzettel erstellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachfolgend sind die Daten der Bewerber, die sich für die Tätigkeit als Schiedsperson der Schiedsstellen der Stadt Aschersleben für die fünfjährige Amtszeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2027 beworben haben, in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Stadt Aschersleben, aufgeführt. Die Bewerber haben allesamt das 25. Lebensjahr vollendet (§ 3 Abs. SchStG):

 

1.      Frau Claudia Ostermann

Herrenbreite 26

06449 Aschersleben

 

2.      Herr André Salomon

Am Landgraben 1a

06449 Aschersleben OT Westdorf

 

3.      Frau Katrin Eckstein

Herrenbreite 3

06449 Aschersleben

 

4.      Frau Astrid Brockmüller

Halberstädter Str. 53

06449 Aschersleben

 

5.      Frau Almut Stier

Walkmühlenweg 16

06449 Aschersleben

 

6.      Frau Erdmute Bohnstedt

Lange Gasse 5

06449 Aschersleben

 

7.      Frau Kerstin Schmidt

Sanderslebener Str. 7

06449 Aschersleben

 

 


 

 

_,________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Amtszeit der Schiedspersonen der Stadt Aschersleben vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 werden für die Schiedsstelle der Stadt Aschersleben

 

als Schiedsfrau

 

Frau Claudia Ostermann,

 

als erste weitere Schiedspersonen

 

Herr André Salomon

 

und als zweite weitere Schiedsperson

 

eine der unter 3. bis 7. benannten Bewerberinnen

 

gewählt.

 

 

 

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

.

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: