Betreff
Abänderung des Beschlusses vom 23.02.2022 - Vorlagen-Nr: VII/0397/22, Beschluss-Nr: 333/22
Vorlage
VII/0505/22
Art
Beschlussvorlage

Am 23.02.2022 wurden vom Stadtrat mit der Vorlage Nr. VII/0397/22, Beschluss Nr. 333/22 die Überplanmäßigen Auszahlungen für den Einbau von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in den Schulen der Stadt Aschersleben beschlossen.

 

Der Einbau der RLT-Anlagen in der Grundschule Mehringen, der Grundschule Pfeilergraben und der Grundschule Staßfurter Höhe ist abgeschlossen. In der Grundschule Mehringen und in der Grundschule Pfeilergraben erfolgte noch eine kurzfristige Lieferung der Geräte entsprechend der Aufträge. Bei der GS Staßfurter Höhe verzögerten sich die Einbau- und Liefertermine schon wesentlich. Die Beauftragung erfolgte am 21.04.2022 und der Einbau war für die Pfingstferien geplant. Die Lieferung und der Einbau konnten dann erst im August erfolgen.

 

In der Grundschule Luisenschule wurden die Standgeräte eingebaut. Der Einbau der Deckengeräte wurde in den Herbstferien vorbereitet, kann aber auf Grund von Lieferschwierigkeiten der Deckengeräte erst im Februar 2023 abgeschlossen werden. Auch im Gymnasium „Stephaneum“, Haus II sind einige Standgeräte in den Sommerferien eingebaut worden. Auch hier wurden die Arbeiten in den Herbstferien fortgesetzt und können erst im Februar 2023 abgeschlossen werden.

 

Der Auftrag für die RLT-Anlagen im Gymnasium „Stephaneum“, Haus I, Los 1 – Lüftungsinstallation wurde nach Beschluss des Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschusses am 22.06.2022 vergeben. Mit der Maßnahme in diesem Gebäude wurde jedoch noch nicht begonnen. Es konnte bisher vom Auftragnehmer bzw. vom Hersteller keine Aussage getroffen werden, wann die Geräte geliefert und eingebaut werden können. Als grobe Orientierung wurde Mitte 2023 benannt. Damit kann ein Nutzen für diesen Winter nicht mehr erzielt werden.

 

Außerdem gibt es immer noch keine ausreichenden Belege über den positiven Effekt von raumlufttechnischen Anlagen. Selbst in offiziellen Medienberichten, u.a. vom Umweltbundesamt, werden die Effekte kritisch hinterfragt. Es ist auch nicht bekannt, dass in Kommunen, in denen generell auf den Einbau solcher Geräte in Schulen und Kitas verzichtet wurde, das Infektionsgeschehen höher ist als in anderen Kommunen.

 

Generell gilt lediglich eine Empfehlung für den Einbau in solchen Gebäuden, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut bzw. unterrichtet werden. Dies ist in den städtischen Einrichtungen in Aschersleben und den Ortschaften abgesichert, auch im Gymnasium. Denn die jüngeren Kinder werden vorrangig im Haus II unterrichtet, wo die Geräte bereits eingebaut wurden bzw. der Einbau in den nächsten Monaten abgeschlossen werden kann.

 

Zu den nicht belegbaren Vorteilen kommen Nachteile, die der Einbau der Geräte mit sich bringt. Aufgrund ihrer Abmessungen (0,7 m x 1,6 m x 2,1m) und der sehr voluminösen und technisch aussehenden Lüftungsrohre nehmen vor allem die Standgeräte in den ohnehin recht engen Klassenräumen viel Platz weg. Zum Teil mussten die Wandtafeln versetzt werden. In der GS Mehringen erfolgte dadurch bisher keine Akzeptanz der Lüftungsgeräte. Hinzu kommen Energie- und Wartungskosten sowie unschöne Fassadendurchbrüche für die Lüftungsrohre, die nicht nur zu einer optischen Beeinträchtigung führen, sondern auch bauphysikalische Schwachstellen darstellen.

 

Es ist demzufolge abzuwägen, ob der Einbau der Geräte im Haus I zielführend ist. Denn im Gymnasium „Stephaneum“, Haus I ist die Lüftung über die großen Holzfenster gut möglich. Hier lernen hauptsächlich Schüler, die älter als 12 Jahre sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Stadtrat nach sorgfältiger Abwägung, auf den Einbau der Geräte im Stephaneum, Haus I zu verzichten und den Beschluss Nr. 333/22 abzuändern, da bei Nichteinbau die Finanzierung der Mehrkosten für das Stephaneum Haus I, welche am 23.02.2022 durch den Stadtrat beschlossen wurden, nicht erforderlich ist.

 


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Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Abänderung des Beschlusses vom 23.02.2022/ Vorlage Nr. VII/0397/22, Beschluss Nr. 333/22 wie folgt:

 

Die Überplanmäßige Auszahlung für das Gymnasium „Stephaneum“ wird nicht vorgenommen, da die raumlufttechnischen Anlagen im Gymnasium „Stephaneum“, Haus I nicht eingebaut werden.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     2.1.7.10/1077.7851000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     2.1.7.10/1077.6810001

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: