Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei
ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die
Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2021 von der „wires GmbH“ Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft Halle/Saale. Diese Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt und deshalb konnte der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung am 11. Oktober
2022 ist der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 auf der Tagesordnung und wird
vom Wirtschaftsprüfer vorgestellt und erläutert.
Zum Geschäftsverlauf:
Das Geschäftsjahr 2021
wurde mit einem Jahresüberschuss von 19.841,45 EUR abgeschlossen (im Vorjahr
Überschuss von ca. 42 Tsd. EUR).
Das gesamte Geschäftsjahr war ähnlich wie im Jahr 2020 sehr stark durch
die Einflüsse der Corona-Pandemie geprägt. Betriebswirtschaftliche
Entscheidungen mussten kurzfristig getroffen werden. Planungen über einen Monat
hinaus waren im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres gar nicht, im 2. Halbjahr
nur schwer möglich.
Bereits am 02.11.2020 musste das Sport- und Freizeitzentrum Ballhaus
aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen schließen. Bis 31.05.2021
waren alle Bereiche des Ballhauses, mit Ausnahme eines kurzzeitigen
Schulbetriebes im Schwimmbad, von der Schließung betroffen.
Ab 01.06.2021 konnten die Bereiche Schwimmbad, Freibad und Beachhalle mit
Einschränkungen für Besucher geöffnet werden. Zum 01.07.2021 folgte dann die
Öffnung der Saunaanlage. Trotz Öffnung wurden die Anlagen nur minimal genutzt.
Bis zu 70% Umsatzverluste gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 waren zu
verzeichnen. Lediglich das Schulschwimmen und der Vereinsbetrieb waren trotz
den besonderen Bedingungen gut besucht.
Ab September 2021 musste der Besucherverkehr wiederum massiv
eingeschränkt werden, da die sogenannte „2G-Regel“ seitens der Landesregierung
Sachsen-Anhalt galt.
Vom 17.03.2021 bis Ende September
2021 diente die Arena als Impfstation des Salzlandkreises für mehr als 17.000 impfbereite
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aschersleben und ihrer Gemeinden sowie
umliegender Ortschaften außerhalb des Stadtgebietes. Dadurch konnten Umsätze
erzielt werden, die aufgrund der fehlenden Sportveranstaltungen nicht möglich
waren.
Insgesamt ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 eine Umsatzminderung in
Höhe von 240 Tsd. EUR zu
verzeichnen. Die OptimAL GmbH ist Ihren Vertragspflichten zur Übernahme der
Unterhaltungskosten und der Durchführung sämtlicher Wartungen,
Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen und Ausbesserungen am Grundstück, Gebäude
und allen dazugehörigen Anlagen nachgekommen und hatte somit das Objekt stets
in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand erhalten.
Dank der Fortzahlung der Zuschüsse durch die Gesellschafterin und
Ausschöpfung staatlicher Hilfsmaßnahmen konnten die laufenden Betriebskosten
gedeckt werden. Ein Teil der Personalkosten wurde durch Kurzarbeitergeld für
die Monate Januar bis Mai 2021 in Höhe von 30 TEUR gedeckt.
Der im November 2020 durch Beschluss des Stadtrates festgelegte und gezahlte Sonderzuschuss für
Betriebskosten und Investitionen in Höhe von 70 TEUR, wurde u.a. zur
Finanzierung von Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen (4,1 Tsd. EUR), eine verbesserte
Raumbelüftung (11,5 Tsd. EUR), die Modernisierung der EDV (14,5 Tsd. EUR) und
die kontaktlose Bewegung der Haupteingangstür (3,9 Tsd. EUR) verwendet.
Gemeinsam mit dem Pächter der Gastronomie wurde ein Gestaltungskonzept für
das Betreiben der Gastronomie als Sportsbar erarbeitet und umgesetzt, um
zukünftig mehr Besucher anzulocken und auch für das Ballhaus insgesamt als
Einrichtung bessere Bedingungen zu schaffen. Die Errichtung eigener sanitärer
Anlagen für die Sportsbar und zusätzlicher Damen-Toiletten für die Arena sowie
die Erweiterung der Sportsbar um einen Veranstaltungsraum und eigenem Ein- und
Ausgang sorgen für die Sicherheit des Hauses und ermöglichen eine längere
Verweildauer in der Gastronomie.
Der Betriebskostenzuschuss der Stadt als wesentlicher Posten der
sonstigen betrieblichen Erträge und der Zuschuss für die Nutzung sind im
Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 7,4 Tsd. EUR auf 474,6 Tsd. EUR gesunken.
Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die Umsatzerlöse
allein nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren.
Nach wie vor ist der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren finanziellen
Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig.
Die Gesellschaft war durch den Betriebskostenzuschuss jederzeit in der
Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bilanzsumme der
Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 55,3 Tsd. EUR bzw. 13,5%
erhöht und beträgt nunmehr 463,3 Tsd. EUR.
Die positiven Jahresergebnisse der vergangenen vier Jahre führten zum
Abbau des Verlustvortrages, der in den Vorjahren entstanden war. Dieser beträgt
zum Bilanzstichtag noch ca. 238,9 Tsd. EUR.
(im Vorjahr 258,7 Tsd. EUR)
Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu
entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für
2021 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlage:
(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2021 der OptimAL GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft „wires GmbH“, Halle/Saale geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2021
der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12. 2021 festzustellen,
b) den Aufsichtsrat und die
Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der
Jahresüberschuss in Höhe von 19.841,45 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.5315000 Zuschüsse
an verbundene Unternehmen (2021) 474.600 EUR |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die Maßnahme
ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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