Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2021 der OptimAL GmbH
Vorlage
VII/0492/22
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist 100%-ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.

 

Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2021 von der „wires GmbH“ Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Halle/Saale. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung am 11. Oktober 2022 ist der Prüfbericht zum Jahresabschluss 2021 auf der Tagesordnung und wird vom Wirtschaftsprüfer vorgestellt und erläutert.

 

Zum Geschäftsverlauf:

 

Das Geschäftsjahr 2021 wurde mit einem Jahresüberschuss von 19.841,45 EUR abgeschlossen (im Vorjahr Überschuss von ca. 42 Tsd. EUR).

 

Das gesamte Geschäftsjahr war ähnlich wie im Jahr 2020 sehr stark durch die Einflüsse der Corona-Pandemie geprägt. Betriebswirtschaftliche Entscheidungen mussten kurzfristig getroffen werden. Planungen über einen Monat hinaus waren im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres gar nicht, im 2. Halbjahr nur schwer möglich.

 

Bereits am 02.11.2020 musste das Sport- und Freizeitzentrum Ballhaus aufgrund der coronabedingten Kontaktbeschränkungen schließen. Bis 31.05.2021 waren alle Bereiche des Ballhauses, mit Ausnahme eines kurzzeitigen Schulbetriebes im Schwimmbad, von der Schließung betroffen.

 

Ab 01.06.2021 konnten die Bereiche Schwimmbad, Freibad und Beachhalle mit Einschränkungen für Besucher geöffnet werden. Zum 01.07.2021 folgte dann die Öffnung der Saunaanlage. Trotz Öffnung wurden die Anlagen nur minimal genutzt. Bis zu 70% Umsatzverluste gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 waren zu verzeichnen. Lediglich das Schulschwimmen und der Vereinsbetrieb waren trotz den besonderen Bedingungen gut besucht.

 

Ab September 2021 musste der Besucherverkehr wiederum massiv eingeschränkt werden, da die sogenannte „2G-Regel“ seitens der Landesregierung Sachsen-Anhalt galt.

Vom 17.03.2021 bis  Ende September 2021 diente die Arena als Impfstation des Salzlandkreises für mehr als 17.000 impfbereite Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aschersleben und ihrer Gemeinden sowie umliegender Ortschaften außerhalb des Stadtgebietes. Dadurch konnten Umsätze erzielt werden, die aufgrund der fehlenden Sportveranstaltungen nicht möglich waren.

 

Insgesamt ist im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 eine Umsatzminderung in Höhe von         240 Tsd. EUR zu verzeichnen. Die OptimAL GmbH ist Ihren Vertragspflichten zur Übernahme der Unterhaltungskosten und der Durchführung sämtlicher Wartungen, Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen und Ausbesserungen am Grundstück, Gebäude und allen dazugehörigen Anlagen nachgekommen und hatte somit das Objekt stets in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand erhalten.

 

Dank der Fortzahlung der Zuschüsse durch die Gesellschafterin und Ausschöpfung staatlicher Hilfsmaßnahmen konnten die laufenden Betriebskosten gedeckt werden. Ein Teil der Personalkosten wurde durch Kurzarbeitergeld für die Monate Januar bis Mai 2021 in Höhe von 30 TEUR gedeckt.

 

Der im November 2020 durch Beschluss des Stadtrates  festgelegte und gezahlte Sonderzuschuss für Betriebskosten und Investitionen in Höhe von 70 TEUR, wurde u.a. zur Finanzierung von Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen (4,1 Tsd. EUR), eine verbesserte Raumbelüftung (11,5 Tsd. EUR), die Modernisierung der EDV (14,5 Tsd. EUR) und die kontaktlose Bewegung der Haupteingangstür (3,9 Tsd. EUR) verwendet.

 

Gemeinsam mit dem Pächter der Gastronomie wurde ein Gestaltungskonzept für das Betreiben der Gastronomie als Sportsbar erarbeitet und umgesetzt, um zukünftig mehr Besucher anzulocken und auch für das Ballhaus insgesamt als Einrichtung bessere Bedingungen zu schaffen. Die Errichtung eigener sanitärer Anlagen für die Sportsbar und zusätzlicher Damen-Toiletten für die Arena sowie die Erweiterung der Sportsbar um einen Veranstaltungsraum und eigenem Ein- und Ausgang sorgen für die Sicherheit des Hauses und ermöglichen eine längere Verweildauer in der Gastronomie.

 

Der Betriebskostenzuschuss der Stadt als wesentlicher Posten der sonstigen betrieblichen Erträge und der Zuschuss für die Nutzung sind im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 7,4 Tsd. EUR auf 474,6 Tsd. EUR gesunken. Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die Umsatzerlöse allein nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren. Nach wie vor ist der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig.

 

Die Gesellschaft war durch den Betriebskostenzuschuss jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 55,3 Tsd. EUR bzw. 13,5% erhöht und beträgt nunmehr 463,3 Tsd. EUR.

 

Die positiven Jahresergebnisse der vergangenen vier Jahre führten zum Abbau des Verlustvortrages, der in den Vorjahren entstanden war. Dieser beträgt zum Bilanzstichtag noch ca. 238,9 Tsd. EUR.  (im Vorjahr 258,7 Tsd. EUR)

 

Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2021 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der OptimAL GmbH

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft „wires GmbH“, Halle/Saale geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2021 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH

 

a)         den Jahresabschluss zum 31.12. 2021 festzustellen,

 

b)         den Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten und

 

c)         dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 19.841,45 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

1.1.1.22.5315000

Zuschüsse an verbundene Unternehmen (2021)

474.600 EUR

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: