Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2021 des Eigenbetriebes "Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)"
Vorlage
VII/0488/22
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als Eigenbetrieb geführt.

 

Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“, Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am 7. Juni 2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.

 

Zum Geschäftsjahr 2021:

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.810,75 EUR aus (im Vorjahr 2.551,65 EUR). Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 164 Tsd. EUR (+3,9 %) und beträgt nunmehr ca. 4,34 Mio. EUR (Vorjahr 4,18 Mio. EUR).

 

Die Eigenkapitalquote (1,46 Mio. EUR Eigenkapital) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1 % auf 34 % reduziert, ist aber immer noch als angemessen zu bewerten.

 

Im Jahr 2021 wurden Investitionen in Höhe von ca. 714 Tsd. EUR inklusive der aktivierten Eigenleistungen auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 166 Tsd. EUR getätigt.

Es wurde beispielsweise mit dem Umbau eines vorhandenen denkmalgeschützten Gebäudes auf dem städtischen Friedhof zum modernen Verwaltungsgebäude begonnen. Des Weiteren erfolgten 2021 wichtige Planier- und Umgestaltungsarbeiten für die Entstehung eines weiteren neuen pflegefreien Grabfeldes sowie für die Entstehung betrieblich dringend benötigter Garagen auf dem städtischen Friedhof.

 

Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr ca. 3,16 Mio. EUR und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 78 Tsd. EUR erhöht. Die größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen Grünanlagenpflege (755 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (461 Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden insgesamt      526 Tsd. EUR Umsatz erlöst.

 

Es wurde im Geschäftsjahr 2021, so wie auch in den Vorjahren, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3 Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR vereinnahmt.

 

Zum Jahresende 2021 verfügte der BWH über insgesamt 55 Mitarbeiter, darunter sind 10 Gemeindearbeiter, 6 Hausmeister, 2 Saisonkräfte sowie 8 Angestellte in der Verwaltung.

 

Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO).


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

(PDF– Datei im Ratsinformationssystem)

 

1.         Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

2.         Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“ über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes 2021 des Eigenbetriebes „Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben (BWH)“


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 4.343.836,50 EUR wird festgestellt.

 

1.1       Bilanzsumme

 

1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf

a)         das Anlagevermögen                                                               3.163.585,26 EUR

b)         auf das Umlaufvermögen                                                         1.141.481,03 EUR

 

1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf

a)         das Eigenkapital                                                                       1.464.786,80 EUR

b)         die empfangenen Ertragszuschüsse                                                         0,00 EUR

c)         die Rückstellungen                                                                          59.540,00 EUR

d)         die Verbindlichkeiten                                                                    131.680,88 EUR

 

1.2       Jahresgewinn                                                                                  2.810,75 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                                                  3.552.932,08 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                                      3.548.441,21 EUR

 

2.         Verwendung des Jahresgewinns

 

a)         auf neue Rechnung vorzutragen                                                        2.810,75 EUR

 

 

3.         Dem Betriebsleiter Herrn André Könnecke wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

             

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

          

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: