Am
23.02.2022 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 23 „Sondergebiet – Villa Westerberge.
Dieses
Planverfahren soll die Erweiterung der vorhandenen Hotelanlage absichern.
Die
Sicherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit ist eine wesentliche
Voraussetzung für die Umsetzung der Investitionspläne und den Betrieb des
Hotels.
Die
Zufahrt zum Ringhotel führt über eine Brücke aus einem Ziegelsteingewölbe mit
Aufbeton Diese überspannt die Wipper und ist ca 100 Jahre alt. Die Wipper ist
ein Gewässer der 1. Ordnung. Die Uferbereiche befinden sich im NATURA
2000-Gebiet „Wipper unterhalb Wippra“ (FFH 0257 LSA). Die Altersangabe wurde
auf Grund fehlender ursprünglicher Bauunterlagen unter Beachtung der Bauweise
und den nunmehr erkannten Schäden geschätzt. Unstrittig ist aber der
Sachverhalt, dass die Nutzungsdauer dieser Brücke bei weitem überschritten
wurde und die Bausubstanz als nicht mehr tragfähig eingeschätzt werden muss.
Auf Grund des sehr schlechten Bauzustandes wurde sie bereits auf 5 to begrenzt.
Bei einer weiteren Verschlechterung des Bauzustandes droht die Vollsperrung.
Bereits
jetzt wird der Lieferverkehr zum Ringhotel „Villa Westerberge“ mit Gastronomie
und Wellnessbereich sowie die Feuerwehrzufahrt über einen Wirtschafts-/Feldweg
aus Mehringen geführt.
Eine
wirtschaftliche Sanierung zur Instandsetzung des Bauwerkes scheidet auf Grund
der umfangreichen Mängel und Schädigungen aus. Die Bereitstellung der
notwendigen Finanzmittel für den Ersatzneubau im Haushalt war auf Grund der
finanziellen Situation bisher nicht möglich. Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss hat am 15.04.2020 eine Prioritätenliste von Maßnahmen des
Hoch- und Tiefbauamtes einstimmig beschlossen für den Fall, dass die Stadt
Aschersleben zusätzliche Haushaltsmittel vom Land Sachsen-Anhalt erhält. Aktuell
noch auf dem 15. Rang dieser Liste steht der Neubau dieses Bauwerks. Die
Priorität würde sich unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der
Möglichkeit des Fördermitteleinsatzes stark erhöhen. Das Land Sachsen-Anhalt hat
noch für dieses Jahr ein Fördermittelprogramm angekündigt welches den Bau von
Radinfrastruktur fördert.
Die
beantragten Finanzmittel in Höhe von 100 TEuro werden für die Erstellung von
Planungs- und Genehmigungsunterlagen benötigt, die zwingend mit einem Antrag
vorzulegen sind.
Auf Grund der
besonderen Lage der Brücke in einem NATURA 2000-Gebiet bedarf es einer
Vorprüfung auf Verträglichkeit (FFH-Vorprüfung) mit den für dieses Gebiet
festgesetzten Erhaltungszielen. Die FFH-Vorprüfung hat abzuschätzen, ob es
durch das Bauvorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen im NATURA 2000-Gebiet
kommen könnte. Ist dies nicht auszuschließen, muss zusätzlich eine
FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
Die
beantragten Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro setzen sich somit aus den
Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk, die Tragwerksplanung sowie die
Verkehrsplanung (ca. 51.500 €), ein Baugrundgutachten (ca. 25.000 €), die FFH-Vorprüfung
(ca. 20.000 €) sowie eine Entwurfsvermessung (ca. 3.500 €) zusammen.
Insgesamt
wird der Neubau des Brückenbauwerks voraussichtlich 825 TEURO Kosten.
Mit
der Beantragung der Förderung für das Brückenbauwerk sind die Ausgaben als auch
die beantragten Fördermittel im Finanzplan der Stadt Aschersleben darzustellen.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
Der
Finanzausschuss beschließt:
1.
eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100
TEURO, um die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsunterlagen für den
Neubau der Wipperbrücke erarbeiten zu können, die zwingend mit dem
Fördermittelantrag vorzulegen
sind.
2.
Die
erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 6.1.1.10/8888.6811000
(Mehrbelastungsausgleich) entnommen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
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außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
100.000,00
EUR |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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Vorr.Einnahmen
bei 90%iger Förderung der ffKosten: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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