Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung zur Sicherung der Finanzierung von Planungsleistungen für die Wipperbrücke „Villa Westerberge“ (BW 17) in Aschersleben
Vorlage
VII/0473/22
Art
Beschlussvorlage

Am 23.02.2022 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 23 „Sondergebiet – Villa Westerberge.

Dieses Planverfahren soll die Erweiterung der vorhandenen Hotelanlage absichern.

Die Sicherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Investitionspläne und den Betrieb des Hotels.

Die Zufahrt zum Ringhotel führt über eine Brücke aus einem Ziegelsteingewölbe mit Aufbeton Diese überspannt die Wipper und ist ca 100 Jahre alt. Die Wipper ist ein Gewässer der 1. Ordnung. Die Uferbereiche befinden sich im NATURA 2000-Gebiet „Wipper unterhalb Wippra“ (FFH 0257 LSA). Die Altersangabe wurde auf Grund fehlender ursprünglicher Bauunterlagen unter Beachtung der Bauweise und den nunmehr erkannten Schäden geschätzt. Unstrittig ist aber der Sachverhalt, dass die Nutzungsdauer dieser Brücke bei weitem überschritten wurde und die Bausubstanz als nicht mehr tragfähig eingeschätzt werden muss. Auf Grund des sehr schlechten Bauzustandes wurde sie bereits auf 5 to begrenzt. Bei einer weiteren Verschlechterung des Bauzustandes droht die Vollsperrung.

Bereits jetzt wird der Lieferverkehr zum Ringhotel „Villa Westerberge“ mit Gastronomie und Wellnessbereich sowie die Feuerwehrzufahrt über einen Wirtschafts-/Feldweg aus Mehringen geführt.

Eine wirtschaftliche Sanierung zur Instandsetzung des Bauwerkes scheidet auf Grund der umfangreichen Mängel und Schädigungen aus. Die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel für den Ersatzneubau im Haushalt war auf Grund der finanziellen Situation bisher nicht möglich. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat am 15.04.2020 eine Prioritätenliste von Maßnahmen des Hoch- und Tiefbauamtes einstimmig beschlossen für den Fall, dass die Stadt Aschersleben zusätzliche Haushaltsmittel vom Land Sachsen-Anhalt erhält. Aktuell noch auf dem 15. Rang dieser Liste steht der Neubau dieses Bauwerks. Die Priorität würde sich unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der Möglichkeit des Fördermitteleinsatzes stark erhöhen. Das Land Sachsen-Anhalt hat noch für dieses Jahr ein Fördermittelprogramm angekündigt welches den Bau von Radinfrastruktur fördert.

Die beantragten Finanzmittel in Höhe von 100 TEuro werden für die Erstellung von Planungs- und Genehmigungsunterlagen benötigt, die zwingend mit einem Antrag vorzulegen sind.

Auf Grund der besonderen Lage der Brücke in einem NATURA 2000-Gebiet bedarf es einer Vorprüfung auf Verträglichkeit (FFH-Vorprüfung) mit den für dieses Gebiet festgesetzten Erhaltungszielen. Die FFH-Vorprüfung hat abzuschätzen, ob es durch das Bauvorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen im NATURA 2000-Gebiet kommen könnte. Ist dies nicht auszuschließen, muss zusätzlich eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Die beantragten Finanzmittel in Höhe von 100.000 Euro setzen sich somit aus den Planungsleistungen für das Ingenieurbauwerk, die Tragwerksplanung sowie die Verkehrsplanung (ca. 51.500 €), ein Baugrundgutachten (ca. 25.000 €), die FFH-Vorprüfung (ca. 20.000 €) sowie eine Entwurfsvermessung (ca. 3.500 €) zusammen.

Insgesamt wird der Neubau des Brückenbauwerks voraussichtlich 825 TEURO Kosten.

Mit der Beantragung der Förderung für das Brückenbauwerk sind die Ausgaben als auch die beantragten Fördermittel im Finanzplan der Stadt Aschersleben darzustellen.

 

 

 

 


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Finanzausschuss beschließt:

 

1.        eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 100 TEURO, um die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsunterlagen für den Neubau der Wipperbrücke erarbeiten zu können, die zwingend mit dem Fördermittelantrag vorzulegen sind.          

2.        Die erforderlichen Finanzmittel werden aus der Buchungsstelle 6.1.1.10/8888.6811000 (Mehrbelastungsausgleich) entnommen.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

100.000,00 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.1.10/8888.6811000     

 

 

 

Buchungsstelle

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

     725.000,00 EUR

 

 

Vorr.Einnahmen bei 90%iger Förderung der ffKosten:

     590.000,00 EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: