Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet
PV-Anlage An der neuen Siedlung“ wurde in der Zeit vom 3. Mai 2021 bis
einschließlich 20. Mai 2021 öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Frist
wurden seitens der Bürgerschaft Anregungen vorgetragen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden zu dem Vorentwurf
beteiligt.
Die zu dem Vorentwurf vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind nunmehr einer
Abwägung zu unterziehen. Falls den Abwägungsvorschlägen gefolgt werden kann, könnte
der entsprechend überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes dem weiteren
Verfahren zugrunde gelegt werden. Die Stellungnahmen sind im Original im Stadtplanungsamt
der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten einsehbar.
Die vorgebrachten Anregungen hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben mit
folgendem Ergebnis geprüft:
Stellungnahmen, die lediglich den Hinweis beinhalten, dass keine Belange
berührt sind bzw. die ausschließlich Hinweise zur Umsetzung beinhalten,
bedürfen keiner Abwägung; sie werden lediglich zur Kenntnis genommen. Anregungen,
die unabänderliche Sachverhalte darlegen, werden gleichermaßen zur Kenntnis
genommen, auch sie bedürfen keiner Abwägung, ebenso Anregungen, die aufgrund
rechtlicher Vorgaben durch die Verwaltung eigenständig zu berücksichtigen sind.
Zu ihnen sind keine Beschlussvorschläge aufgeführt.
Darüber hinausgehende Anregungen, die eine Änderung der Planung begründen
können, werden gemäß den Abwägungsvorschlägen eingearbeitet oder
zurückgewiesen. Die (Anregungen werden sinngemäß oder wörtlich wiedergegeben.)
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Oberbürgermeister
Anlagen: Abwägungsdokumentation zum Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet – PV-Anlage An der neuen
Siedlung“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten
Abwägungsdokumentation (Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in
die Planung.
2.
Die
Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht
haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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