Betreff
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 "Sondergebiet PV-Anlage An der neuen Siedlung" - Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf
Vorlage
VII/0466/22
Aktenzeichen
III/30/Sz
Art
Beschlussvorlage

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet PV-Anlage An der neuen Siedlung“ wurde in der Zeit vom 3. Mai 2021 bis einschließlich 20. Mai 2021 öffentlich ausgelegt. Innerhalb der Frist wurden seitens der Bürgerschaft Anregungen vorgetragen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden zu dem Vorentwurf beteiligt.

Die zu dem Vorentwurf vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind nunmehr einer Abwägung zu unterziehen. Falls den Abwägungsvorschlägen gefolgt werden kann, könnte der entsprechend überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes dem weiteren Verfahren zugrunde gelegt werden. Die Stellungnahmen sind im Original im Stadtplanungsamt der Stadtverwaltung während der üblichen Sprechzeiten einsehbar.

 

Die vorgebrachten Anregungen hat der Stadtrat der Stadt Aschersleben mit folgendem Ergebnis geprüft:

Stellungnahmen, die lediglich den Hinweis beinhalten, dass keine Belange berührt sind bzw. die ausschließlich Hinweise zur Umsetzung beinhalten, bedürfen keiner Abwägung; sie werden lediglich zur Kenntnis genommen. Anregungen, die unabänderliche Sachverhalte darlegen, werden gleichermaßen zur Kenntnis genommen, auch sie bedürfen keiner Abwägung, ebenso Anregungen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben durch die Verwaltung eigenständig zu berücksichtigen sind. Zu ihnen sind keine Beschlussvorschläge aufgeführt.

Darüber hinausgehende Anregungen, die eine Änderung der Planung begründen können, werden gemäß den Abwägungsvorschlägen eingearbeitet oder zurückgewiesen. Die (Anregungen werden sinngemäß oder wörtlich wiedergegeben.)


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:       Abwägungsdokumentation zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Sondergebiet – PV-Anlage An der neuen Siedlung“

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beigefügten Abwägungsdokumentation (Anlage) sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen, welche Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: