Betreff
Ausscheiden von Herrn Steffen Amme als ehrenamtliches Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Wilsleben
Vorlage
VII/0457/22
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 42 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. § 81 Abs. 4 KVG LSA verliert ein ehrenamtliches Mitglied des Ortschaftsrates während der Wahlperiode sein Mandat, wenn ein Hinderungsgrund nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA bereits im Zeitpunkt der Annahme der Wahl vorliegt oder im Laufe der Wahlperiode eintritt.

 

Herr Steffen Amme wurde am 22. 05. 2022 zum Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben gewählt.

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA kann jedoch der Oberbürgermeister nicht Ortschaftsrat der Ortschaft Wilsleben sein.

 

Mit dem Amtsantritt von Herrn Steffen Amme als Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben am 12. 07. 2022 verliert er somit gemäß § 42 Abs. 1 Ziffer 3 KVG LSA sein Ortschaftsratsmandat.

 

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Wilsleben ist gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 81 Abs. 4 Satz 1 KVG LSA verpflichtet, unverzüglich festzustellen, dass bei Herrn Amme gemäß § 42 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. m. § 41 Abs. 1 Ziffer 1 KVG LSA mit seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister am 12. 07. 2022 ein Hinderungsgrund für die weitere Tätigkeit als ehrenamtliches Ortschaftsratsmitglied besteht.

 

Gemäß § 42 Abs. 2 Satz 2 KVG LSA ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungahme zu geben und die vom Ortschaftsrat getroffene Entscheidung binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich mit Begründung zuzustellen.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Ortschaftsrat beschließt:

 

Mit dem Amtsantritt als neu gewählter Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben zum 12. 07. 2022 verliert Herr Steffen Amme sein Mandat als ehrenamtliches Mitglied des Ortschaftsrates der Ortschaft Wilsleben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: