Betreff
Ausbaubeschluss für den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlagen "Heinrich-Zille-Straße", "Käthe-Kollwitz-Straße" und "Clara-Zetkin-Straße"
Vorlage
VII/0446/22
Aktenzeichen
66
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Aschersleben plant die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen „Heinrich–Zille–Straße“, der „Käthe–Kollwitz–Straße“ und der „Clara–Zetkin–Straße“.

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage steht im Zusammenhang mit der angekündigten Abrüstung der Freileitung durch die ASCANETZ GmbH. Die Freileitungsanlagen müssen auf Grund von Standsicherheitsproblemen abgerüstet werden. Über diese Freileitungsanlage wird auch die vorhandene Straßenbeleuchtung betrieben.

Die bestehenden Straßenbeleuchtungsanlagen sind ebenfalls verschlissen, abgeschrieben und entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik.

 

Die geplante Koordinierung der Baumaßnahmen hat für die Stadt den Vorteil, dass sich die Kosten für die Tiefbauarbeiten halbieren und der Rückbau der Strommasten zu 100 % von der ASCANETZ GmbH übernommen wird.

 

Geplant ist eine schlanke LED Mastaufsatzleuchte mit 27 W (3.700 Lumen) auf 6 m hohen Masten einzusetzen. Die neuen Leuchten werden mit LED Leuchtmittel ausgestattet, die sehr stromsparend und zeitgemäß sind.

 

In der „Heinrich–Zille–Straße“ werden auf einer Ausbaulänge von ca.190 m 5 neue Leuchten gestellt. Die Kostenschätzung dafür beträgt ca. 37.000 EURO.

In der „Käthe–Kollwitz–Straße“ werden auf einer Ausbaulänge von ca. 220 m 5 neue Leuchten gestellt. Die Kostenschätzung dafür beträgt ca. 34.000 EURO.

In der „Clara–Zetkin–Straße“ werden auf einer Ausbaulänge von ca. 130 m 4 neue Leuchten gestellt. Die Kostenschätzung dafür beträgt ca. 20.000 EURO.

 

Für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlagen werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben, da diese mit Wirkung zum 01.01.2020 in Folge der Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Sachsen–Anhalt abgeschafft wurden.

Für alle wegfallenden Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen erhält die Stadt Aschersleben ab dem Jahr 2022 einen pauschalen Mehrbelastungsausgleich.


 

 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Straßenbeleuchtungsanlagen in den Straßen „Heinrich–Zille–Straße“, „Käthe–Kollwitz–Straße“ und „ Clara–Zetkin–Straße“ werden erneuert.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle 5.4.5.11/ 2065. 7852000

     

 

 

Buchungsstelle 5.4.5.11/ 2066. 7852000

     

 

 

Buchungsstelle 5.4.5.11/ 2067. 7852000

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: