Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist
die Stadt Aschersleben verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen
Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind,
auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage für das Kalenderjahr
2022 ergibt sich aus den jeweiligen Beitragsbescheiden der
Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände pro
Kalenderjahr erstellt. Somit müssen die Umlagebeiträge entsprechend jährlich
neu ermittelt werden.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Gewässerunterhaltungssatzung 4.
Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung
zur 4. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der
Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche
Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)
vom 08.10.2020
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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