Betreff
Widmung der neu ausgebauten Abschnitte Lerchenweg/ Schwalbenweg in Aschersleben für den öffentlichen Verkehr
Vorlage
VII/0435/22
Art
Beschlussvorlage

Gemäß Ausbaubeschluss des Stadtrates der Stadt Aschersleben VI/0503/18 vom 21.03.2018 erfolgte in den Jahren 2019 bis 2020 der grundhafte Ausbau im Bereich Lerchenweg, Schwalbenweg.

 

Beginnend am Drosselweg, endet der Ausbau des Schwalbenweges nach 155 m an der Kreuzung mit dem Lerchenweg. Der Lerchenweg wurde fortführend auf einer Länge von            ca. 200 m weiter bis zur Kreuzung mit dem Meisenweg ausgebaut. Die Anliegerstraßen wurden als Mischverkehrsfläche in den bestehenden Breiten zwischen 4,50 m und 5,50 m mit einer Betonsteinpflasterdecke befestigt. Der Ausbau umfasste neben dem grundhaften Ausbau des Straßenkörpers auch die Straßenentwässerungs- und Straßenbeleuchtungsanlagen.

 

Die Notwendigkeit der Widmung ergibt sich, weil die Mischverkehrsfläche, die Straßenbeleuchtung sowie die öffentlichen Grünanlagen im Jahr 1991 gar nicht vorhanden waren.

 

Durch die Widmung der neu errichteten Nebenanlagen und der grundhaft ausgebauten Straßen für den öffentlichen Verkehr, welche mit Bekanntmachung der Widmungsverfügung wirksam wird, erhalten diese die Eigenschaft öffentlicher Straßen im Sinne des StrG LSA und schafft somit erst das allgemeine Benutzungsrecht.

 

Die Widmung ist entsprechend §12 Abs. 1 Punkt 5 der Erschließungsbeitragssatzung ein Merkmal der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage. Erst nach der Widmung können die endgültigen Erschließungsbeitragsbescheide erstellt werden. Aufgrund eines Klageverfahrens müssen die bereits erstellten Vorausleistungsbescheide wieder aufgehoben werden. Eine Auszahlung der Erschließungsbeiträge muss entsprechend erfolgen. Die jeweiligen Kassenkonten müssen aus haushaltsrechtlichen Gründen noch in diesem Jahr wieder ausgeglichen werden. Dazu ist es erforderlich noch in diesem Jahr die Erschließungsbeitragsbescheide zu erstellen.

 

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 42 Abs. 5 StrG LSA Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der Flächen. Die Voraussetzungen für die Widmung gem. § 6 Abs. 3 StrG LSA sind somit gegeben. Die Widmungsverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Aschersleben bekannt gemacht und frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Gemäß § 6 Straßengesetz Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) werden folgende neu ausgebauten Abschnitte Lerchenweg/ Schwalbenweg sowie neu errichteten Nebenanlagen in Aschersleben auf folgenden Flurstücken dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

  • Schwalbenweg:

Flur 56 Flurstücke 74/1, 93/1, 145, 147, 149, Teilfläche 95/1

 

  • Lerchenweg:

Flur 56 Flurstücke 23/1, 22/1, 151, 153 und 96, Flur 58 Flurstücke 105, 54/3

 

 

Die Widmung erstreckt sich auf die im Lageplan gekennzeichneten Abschnitte des Schwalbenweges und Lerchenweges.

 

 

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Lageplan

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

        X  Ja              Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

.