Betreff
Anpassung der Verträge für die durch Vereine betriebenen Einrichtungen
Vorlage
VII/0427/22
Art
Beschlussvorlage

Die Betriebsführung mehrerer Einrichtungen der Stadt ist mit Verträgen in die Verantwortung von Vereinen übertragen worden. Dem Vorzug für die Vereine, die jeweilige Einrichtung ihrem satzungsgemäßen Zweck entsprechend und auch relativ frei nutzen zu können, steht der Vorteil für die Stadt gegenüber, dass die Einrichtungen überhaupt und darüber hinaus zu verhältnismäßig günstigen Kosten weiter betrieben werden. Die dementsprechenden Verträge sind teilweise schon vor Jahren abgeschlossen worden.

 

Auf Grundlage dieser Verträge zahlt die Stadt den Vereinen einen Anteil an den Betriebskosten. In keinem Fall sind die laufenden Verträge hinsichtlich der Höhe der Zahlungen angepasst  worden. Deshalb und weil insbesondere bei den Betriebskosten erhebliche Preissteigerungen zu erwarten sind, macht sich eine Angleichung erforderlich. So sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, die Einrichtungen überhaupt weiter betreiben zu können. Die angekündigten Preiserhöhungen der Energieversorger rechtfertigen eine Erhöhung um 50% der derzeit vereinbarten Betriebskosten.  

 

Zudem enthalten die aktuellen vertraglichen Regelungen keine Anpassung der Betriebskosten an die Preisentwicklungen. Insofern sollen die Vereinbarungen so geändert werden, dass der Bezug zur Inflationsrate hergestellt wird. Diese wird jährlich durch das statistische Bundesamt festgestellt.

 

Auch die Stadt profitiert von der Betriebsführung durch die Vereine. Eigenleistungen, Förderungen durch Dritte und sorgsamer Umgang mit den übertragenen Anlagen haben bis jetzt dazu geführt, dass die Kosten für die Stadt gering geblieben sind. Dies soll für eine möglichst lange Zeit so bleiben. Aus diesem Grund sind die Verträge, soweit erforderlich, auf eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren anzupassen.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Betriebskostenzahlungen in den Verträgen werden zum 01. Juli 2022 um 50% der bislang vereinbarten Kosten erhöht.

 

2.      In die Verträge ist eine Preisgleitklausel, die sich an der Inflationsrate orientiert, aufzunehmen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

4.2.1.10.5318000

41.600 EUR

 

 

Buchungsstelle

2.8.1.20.5318000

35.000 EUR

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

19.200 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

6.1.2.10.5372000

Kreisumlage

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: