Betreff
Unterstützung eines Antrages auf Zielabweichung vom Regionalen Entwicklungsplan Harz
Vorlage
VII/0425/22
Aktenzeichen
III/30/Sz
Art
Beschlussvorlage

Im Umkreis der Stadt Aschersleben wurden in der Vergangenheit mehrere große Windparks realisiert. Seitens der Stadt wurde dieser Prozess aufgrund der stetig anwachsenden Dichte der Windenergieanlagen zunehmend kritisch begleitet, so wurden teilweise auch ablehnende Stellungnahmen zu den verschiedensten Vorhaben abgegeben.

Aufgrund der bundespolitischen Zielstellung zu einer Klimaneutralität im Stromsektor bis zum Jahr 2050 sowie aufgrund der aufgekommenen Schwierigkeiten bei der Gewährleistung einer Versorgungssicherheit infolge der aktuellen militärischen Auseinandersetzungen sieht die Verwaltung nunmehr aber dringenden Handlungsbedarf, eine unabhängigere Stromversorgung für ihre Bürgerschaft und die ortsansässigen Unternehmen zu gewährleisten und bestmöglich zu unterstützen, so auch durch den Ausbau der Windenergieerzeugung im Gemeindegebiet.

Etliche der in Aschersleben ansässigen großen Industrieunternehmen bemühen sich derzeit maßgeblich um die ortsnahe Nutzung erneuerbarer Energien zur Eigenstromversorgung. Deren Absichten sollen in Abstimmung mit raumordnerischen und städtebaulichen Belangen gebündelt werden.

Damit dennoch keine neuen Gebiete für die Windenergieerzeugung entstehen, durch die die visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in und um Aschersleben weiter erhöht werden würde, sieht die Verwaltung das Potential, das bestehende Eignungsgebiet ‚3 Giersleben-Aschersleben‘ des maßgeblichen Regionalen Entwicklungsplanes Harz (REP Harz) in südlicher Richtung geringfügig zu erweitern bzw. flächenbezogen zu arrondieren. Durch diese Erweiterung könnten bei einer geordneten und abgestimmten Planung relativ schnell neue Windenergieanlagen entstehen, die von der bereits vorhandenen Struktur mit Zuwegungen und der netztechnischen Infrastruktur profitieren können.

Zur Beschleunigung des Planungsprozesses soll die SAB-Projektentwicklung GmbH & Co.KG, die mit mehreren Betreibergesellschaften das Gros der in diesem Gebiet befindlichen Windenergieanlagen betreibt, beauftragt werden, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Einer dieser Schritte ist ein bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg zu stellender Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens, mit dem Ziel, die raumordnerischen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen in südlicher Erweiterung des Eignungsgebietes ‚3 Giersleben-Aschersleben‘ des REP Harz zu schaffen.

Diesen Antrag sollte die Stadt Aschersleben unterstützen.

In diesem Zusammenhang muss sie ihre in Bezug auf das Vorranggebiet  IX Giersleben–Aschers­leben („Blaue Warte“) abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg, in der sie eine Erweiterung dieses Vorranggebietes abgelehnt hatte und es zukünftig lediglich als Vorranggebiet für das Repowering von Windenergieanlagen befürwortete (vgl. BV-Nr. VII/0280/21), revidieren. Nunmehr sollte sie die beabsichtigte Abgrenzung (einschließlich der Erweiterungsabsicht in südlicher Richtung) befürworten.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

-           Entwurf des Schreibens zur Unterstützung des Antrages auf Zielabweichung vom rechtswirksamen Regionalen Entwicklungsplan Harz

-           Lageplan des Eignungsgebietes ‚3 Giersleben-Aschersleben‘ mit beabsichtigter Erweiterungsfläche


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Die mit entsprechendem Schreiben an die Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg (Anlage 1) geäußerte Unterstützung des Antrages der SAB-Projektentwicklung GmbH & Co.KG auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens mit dem Ziel, die raumordnerischen Voraussetzungen für die Errichtung von zusätzlichen Windenergieanlagen in südlicher Erweiterung des Eignungsgebietes ‚3 Giersleben-Aschersleben‘ des Regionalen Entwicklungs­planes Harz zu schaffen (Anlage 2).

2.      Die in Bezug auf das Vorranggebiet IX Giersleben–Aschersleben („Blaue Warte“) abgegebene Stellungnahme vom 08.04.2021 zum 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Magdeburg (BV-Nr. VII/0280/21), nach der eine Erweiterung dieses Vorranggebietes abgelehnt und es zukünftig lediglich als Vorranggebiet für das Repowering von Windenergieanlagen befürwortet wurde, wird revidiert.

3.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Schritte und Handlungen zur weiteren Unterstützung dieses Antrages auf Zielabweichung zu unternehmen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: