Hauptgesellschafterin
ist die Stadt Seeland mit einem Stammkapitalanteil von 65.100 EUR (ca. 82,7%)
Den
Gesellschaftern obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung über die
Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum
31.12.2021 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ Berlin,
Zweigniederlassung Hannover. Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch
geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 4. März 2022 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum
Geschäftsjahr 2021:
Mit Wirkung zum
19. Juli 2021 (Besitzübergang) hat die Gesellschaft ihren gesamten Immobilienbestand
(676 Wohn- und acht Gewerbeeinheiten) verkauft. Ab diesem Zeitpunkt betreibt
die Gesellschaft kein operatives Geschäft mehr. Die Wohnungsverwaltung für
Dritte (22 WE) wurde am 31. Dezember 2021 beendet. Die mit der Verwaltung der
Wohnungen betrauten Mitarbeiter der VWG wurden von einer anderen (der Käuferin
nahestehenden) Gesellschaft im Wege einer dreiseitigen Überleitungsvereinbarung
übernommen.
Der
Geschäftsverlauf in den Monaten Januar bis Juli 2021 orientierte sich an der
von den Gesellschaftern geplanten Veräußerung des gesamten Immobilienbestandes.
Die
Gesellschafter, die Stadt Seeland und die Stad Aschersleben, fassten in den Stadtrats-sitzungen
am 6. April 2021 bzw. 7. April 2021 die notwendigen Beschlüsse.
Am 20. Mai 2021
wurde der Kaufvertrag unterschrieben; der Besitzübergang erfolgte nach
vollständiger Kaufpreiszahlung am 19. Juli 2021. Unter Beachtung des sich schon
Anfang 2021 abzeichnenden Verkaufs des Immobilienbestandes wurde der
Geschäftsverlauf entsprechend angepasst, der Focus lag auf der Reparatur und
Instandhaltung, begonnene Sanierungen wurden abgearbeitet.
Im Geschäftsjahr
2021 entstand ein Jahresüberschuss in Höhe von 3,65 Mio. EUR (im Vorjahr: 65
Tsd. EUR). Der Jahresüberschuss resultiert im Wesentlichen aus den Erträgen aus
dem Forderungsverzicht der kreditgebenden Bank (ca. 3,2 Mio. EUR) sowie der
Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (852,7 Tsd. EUR).
Gegenläufig wirkten Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens (324,3 Tsd. EUR).
Die Gesellschaft
weist zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital von 417,8 Tsd. EUR aus und ist
demnach nicht mehr bilanziell überschuldet. Die Zahlungsfähigkeit war im
Berichtsjahr gegeben.
Nach dem Verkauf
des Grundstücksbestandes sollte die VWG liquidiert werden. Die Liquidation
wurde aber noch nicht begonnen, da ein Kaufangebot vom 21.10.2021 für die
Geschäftsanteile der Gesellschaft vorliegt.
Die
Wirtschaftsprüfgesellschaft schätzt ein, dass eine Bestandsgefährdung der
Gesellschaft aufgrund der Veräußerung des gesamten Wohnungsbestandes zum 31.
Dezember 2021 nicht mehr vorliegt.
Die
Wirtschaftsprüfgesellschaft schätzt ein, dass der Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2021 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Die wesentlichen
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind im Lagebericht zutreffend
dargestellt. Die Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die
nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2021 eingetreten sind, und die
voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft ist zutreffend und vollständig.
Aus dem
Prüfbericht zum Jahresabschluss sind keine Tatsachen zu entnehmen, dem
Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verwehren.
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Oberbürgermeister
Anlage:
(PDF-Datei im Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2021 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH Vorharzer Heimstätte
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2021
der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ wird zur Kenntnis
genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“ folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021,
b) Beschluss
zur Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021,
c) Beschluss zur Entlastung des
Geschäftsführers Herrn Reiner Olbrich für das Geschäftsjahr 2021 und
d) Beschluss zum Vortrag des Jahresüberschusses in Höhe von 3.650.728,19
EUR auf neue Rechnung.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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