Bis zur am
12.10.2022 geplanten Stadtratssitzung ist dem Stadtrat eine zustimmungsfähige,
überarbeitete Fassung der “Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt
Aschersleben“ zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bei der
Erarbeitung muss frühzeitig der Sachverstand der Kameradinnen und Kameraden der
Ortswehren in der Stadt Aschersleben, der Wehrleiter, der Ortschaftsräte sowie
des zuständigen Fachausschusses mit einbezogen werden.
Zur
Unterstützung/Erarbeitung ist ein neues Ingenieurbüro als in den Vorjahren zu
beauftragen.
Über den
Werdegang seitens der Verwaltung sind der Ordnungsausschuss und die Wehrleiter
regelmäßig zu beteiligen.
Begründung:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 08.10.2020 wurde die 2. Fortschreibung
Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben beschlossen. Dabei
war allen Stadträtinnen und Stadträten klar, dass 2022 eine Überarbeitung
erfolgen muss.
Fördermittelanträge müssen für 2023 gestellt werden. Zentrales
Brandschutzkonzept, Fahrzeugtechnik, Schutzausrüstung, Löschwasserversorgung,
Gefährdungsanalyse warten u.a. auf weitere intensive Betrachtung.
Unserer Ansicht ist es zwingend erforderlich, den Willen des Stadtrates
aus 2020 zu bekräftigen, dass eine Überarbeitung keinen Aufschub duldet.
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