Betreff
Projektdurchführungsvertrag „Ersatzneubau Turnhalle Burgschule“
Vorlage
VII/0403/22
Art
Beschlussvorlage

Bereits vor einiger Zeit entstand die Idee, für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Luisenschule (in Trägerschaft der Stadt) und der Sekundarschule Burgschule (in Trägerschaft des Landkreises) eine gemeinsame Turnhalle zu errichten, die möglichst nah an beiden Schulstandorten liegt. Bisher findet der Schulsport für beide Schulen in weiter entfernteren Turnhallen statt.

 

Daraufhin prüften sowohl Stadt- als auch Landkreisverwaltung die Möglichkeit der Fördermittelbeantragung für dieses gemeinsame Projekt aus speziellen Programmen für die Sportstättenförderung. Aufgrund der damals bestehenden Förderbedingungen entschied man sich am Ende doch für eine getrennte Antragstellung. Dies lag vorrangig an der festgelegten Obergrenze der Zuschusshöhe, unabhängig von der Größe der Turnhalle oder den tatsächlichen Baukosten.

 

Die Stadt initiierte ein sog. VgV-Verfahren, um für das Quartier „Hof Juckenack“, begrenzt durch die Straßen Hinter der Salpeterhütte, Karlstraße, Luisenpromenade und Vor dem Steintor eine Neuordnungs- und Umnutzungsidee zu entwickeln. Teil der Aufgabenstellung war auch eine Turnhalle für die Schülerinnen und Schüler der Luisenschule.

 

Der Salzlandkreis beantragte in der Zwischenzeit für einen Ersatzneubau auf dem Grundstück der Burgschule Fördermittel, erhielt jedoch einen Ablehnungsbescheid.

 

Aufgrund dieses Ablehnungsbescheides und der aktuellen Entwicklung der Baukosten wurde die Ursprungsidee eines gemeinsamen Turnhallenbaus noch einmal aufgegriffen. In den letzten Wochen fanden hierzu intensive Gespräche statt. Im Ergebnis verständigte man sich auf eine gemeinsame Finanzierung und die Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung auf Basis des beiliegenden Projektdurchführungsvertrages.

 

Aufgrund der Beantragungsfrist hatte die Stadt Aschersleben vorsorglich zum 30.11.2021 bereits einen Fördermittelantrag für die Maßnahme eingereicht, um im Falle der Zustimmung zum Projekt durch die politischen Gremien nicht ein weiteres Jahr zu verlieren. Für den Fall, dass es keine Zustimmung geben sollte, kann der Fördermittelantrag jederzeit zurückgezogen werden oder eine Umwidmung der Mittel auf ein anderes Projekt beantragt werden.

 

Gegenstand der vorliegenden Beschlussvorlage ist der in Anlage 1 beigefügte Entwurf zum Projektdurchführungsvertrag.

 

Die ebenfalls beigefügte Projektstudie für den Neubau wird in enger Abstimmung zwischen Stadt und Salzlandkreis zu einem Entwurf weiterentwickelt.


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 

1.   Entwurf des Projektdurchführungsvertrages

2.   Projektstudie zum Ersatzneubau

3.   Kostenschätzung mit Darstellung der Finanzierungsanteile


Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines gemeinsamen Projektdurchführungsvertrages mit dem Salzlandkreis für einen Ersatzneubau der Turnhalle Burgschule auf dem Grundstück Gemarkung Aschersleben, Flur 51, Flurstück 20

2.   Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen, alle weiteren für die Umsetzung notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.20/4008.7853000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.1.1.20/4008.6811000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: