Gemäß § 63 Abs. 2 KVG LSA ist die Stelle des Oberbürgermeisters
spätestens 2 Monate vor der Wahl am 08. 05. 2022, also bis zum 08. 03. 2022
auszuschreiben.
Anforderungen, die über die Wählbarkeitsvoraussetzungen hinausgehen,
dürfen in der Ausschreibung nicht gestellt werden.
Die notwendigen formellen Voraussetzungen gemäß § 62 KVG LSA sowie § 30
Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 38 a, 39 Kommunalwahlordnung sind jedoch im
Ausschreibungstext zu benennen.
Die beigefügte Ausschreibung entspricht den Mindestanforderungen.
Zwar findet sich im Gesetz selbst keine Aussage darüber, wer über den
Text der Stellenausschreibung beschließt, allerdings ist in der
Gesetzesbegründung zu § 63 Abs. 2 KVG LSA explizit angeführt, dass die
Zuständigkeit zum Inhalt der Stellenausschreibung bei der Vertretung somit dem
Stadtrat verbleibt.
Dementsprechend wird der Text der Stellenausschreibung dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorgelegt.
.
_________________
Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
Die
Ausschreibung der Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin erfolgt
mit dem in der Anlage genannten Text im
-
Amtsblatt für den Salzlandkreis
-
Mitteldeutsche Zeitung, Ausgabe Aschersleben
-
Internet
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||