Betreff
Ausschreibung der Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0398/22
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 63 Abs. 2 KVG LSA ist die Stelle des Oberbürgermeisters spätestens 2 Monate vor der Wahl am 08. 05. 2022, also bis zum 08. 03. 2022 auszuschreiben.

 

Anforderungen, die über die Wählbarkeitsvoraussetzungen hinausgehen, dürfen in der Ausschreibung nicht gestellt werden.

 

Die notwendigen formellen Voraussetzungen gemäß § 62 KVG LSA sowie § 30 Kommunalwahlgesetz i. V. m. §§ 38 a, 39 Kommunalwahlordnung sind jedoch im Ausschreibungstext zu benennen.

 

Die beigefügte Ausschreibung entspricht den Mindestanforderungen.

 

Zwar findet sich im Gesetz selbst keine Aussage darüber, wer über den Text der Stellenausschreibung beschließt, allerdings ist in der Gesetzesbegründung zu § 63 Abs. 2 KVG LSA explizit angeführt, dass die Zuständigkeit zum Inhalt der Stellenausschreibung bei der Vertretung somit dem Stadtrat verbleibt.

 

Dementsprechend wird der Text der Stellenausschreibung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Ausschreibung der Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin erfolgt mit dem in der Anlage genannten Text im

 

-           Amtsblatt für den Salzlandkreis

-           Mitteldeutsche Zeitung, Ausgabe Aschersleben

-           Internet

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: