Betreff
Überplanmäßige Auszahlungen für den Einbau von raumlufttechnischen Anlagen in den Schulen der Stadt Aschersleben - Gesamtauszahlung
Vorlage
VII/0397/22
Art
Beschlussvorlage

Die Anträge für die 87 raumlufttechnische Anlagen (RLT- Anlagen) in den Schulen der Stadt Aschersleben wurden auf Grund der höheren Kostenberechnungen, bedingt durch die derzeitige Markt- und Wettbewerbssituation, am 08.12.2021 neu gestellt. Die Zuwendungsbescheide vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn gingen am 03.01.2022 bei der Stadt Aschersleben ein. Die Förderung beträgt 80%. Die Ursprungsbescheide vom 03.09.2021 wurden außer Kraft gesetzt.  

 

Zur Deckung der Mehrkosten der Eigenanteile erfolgte der Beschluss des Finanz- und Verwaltungsausschusses (Beschluss-Nr.321/21) am 16.12.2021 über insgesamt 139.200,00 EUR. Mit diesem Beschluss stehen Eigenmittel in Höhe von insgesamt  400.200,00 EUR für die raumlufttechnischen Anlagen in den Schulen zur Verfügung. Bereits im Stadtrat am 13.10.2021 wurden die außerplanmäßigen Auszahlungen (Beschluss-Nr: 292/21 und 293/21) für die Beschaffung der raumlufttechnischen Anlagen in den Grundschulen in Höhe von 660.000,00 EUR und für das Gymnasium „Stephaneum“ in Höhe von 645.000,00 EUR beschlossen.

 

Nach Vorliegen der Zuwendungsbescheide ist es erforderlich, die Gesamtauszahlungen der Maßnahmen zu erhöhen.

 

 

Zuwendung lt. Bescheid

Eigenmittel

Gesamtauszahlung

  1. Grundschulen

806.781,58 EUR              

201.695,40 EUR         

1.008.476,98 EUR

 

Bereits genehmigt mit Beschluss-Nr: 292/21 vom 13.10.2021:                     660.000,00 EUR

                           und Beschluss-Nr: 321/21 vom 16.12.2021:                         70.400,00 EUR

                                                                          Gesamtsumme:                      730.400,00 EUR

 

Es entstehen für die Grundschulen Mehrkosten in Höhe von                            278.076,98 EUR

 

 

 

Zuwendung lt. Bescheid

Eigenmittel

Gesamtauszahlung

  1. Gymnasium „Stephaneum“

793.992,60 EUR             

198.498,15 EUR             

    992.490,75 EUR

                          

 Bereits genehmigt mit Beschluss-Nr: 293/21 vom 13.10.2021:                    645.000,00 EUR

                           und Beschluss-Nr: 321/21 vom 16.12.2021:                          68.800,00 EUR

                                                                          Gesamtsumme:                      713.800,00 EUR

 

Es entstehen für das Gymnasium „Stephaneum“ Mehrkosten in Höhe von      278.690,75 EUR

                                                                                                                                

 

Die Mehrkosten werden durch die Einnahme der bewilligten Zuwendungen gedeckt.

 

 

 


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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Überplanmäßigen Auszahlungen für den Einbau der raumlufttechnischen Anlagen in den Schulen der Stadt Aschersleben  in Höhe von

 

1.      Grundschulen                             2.1.1.10/1077.7851000  in Höhe von  278.076,98 EUR

2.      Gymnasium „Stephaneum“         2.1.7.10./1077.7851000 in Höhe von  278.690,75 EUR                        

 

 

Damit erhöhen sich die Gesamtauszahlungen für die Grundschulen auf 1.008.476,98 EUR und für das Gymnasium „Stephaneum“ auf 992.490,75 EUR.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

2.1.1.10/1077.7851000

 

 

Buchungsstelle

2.1.7.10/1077.7851000

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

2.1.1.10/1077.6810001

 

 

Buchungsstelle

2.1.7.10/1077.6810001

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

2.1.1.10/1077.6810001

 

 

 

Buchungsstelle

2.1.7.10/1077.6810001    

 

 

 

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: