Die
Anträge für die 87 raumlufttechnische Anlagen (RLT- Anlagen) in den Schulen der
Stadt Aschersleben wurden auf Grund der höheren Kostenberechnungen, bedingt
durch die derzeitige Markt- und Wettbewerbssituation, am 08.12.2021 neu
gestellt. Die Zuwendungsbescheide vom Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, Eschborn gingen am 03.01.2022 bei der Stadt Aschersleben ein.
Die Förderung beträgt 80%. Die Ursprungsbescheide vom 03.09.2021 wurden außer
Kraft gesetzt.
Zur
Deckung der Mehrkosten der Eigenanteile erfolgte der Beschluss des Finanz- und
Verwaltungsausschusses (Beschluss-Nr.321/21) am 16.12.2021 über insgesamt
139.200,00 EUR. Mit diesem Beschluss stehen Eigenmittel in Höhe von
insgesamt 400.200,00 EUR für die
raumlufttechnischen Anlagen in den Schulen zur Verfügung. Bereits im Stadtrat
am 13.10.2021 wurden die außerplanmäßigen Auszahlungen (Beschluss-Nr: 292/21
und 293/21) für die Beschaffung der raumlufttechnischen Anlagen in den
Grundschulen in Höhe von 660.000,00 EUR und für das Gymnasium „Stephaneum“ in
Höhe von 645.000,00 EUR beschlossen.
Nach
Vorliegen der Zuwendungsbescheide ist es erforderlich, die Gesamtauszahlungen
der Maßnahmen zu erhöhen.
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Zuwendung
lt. Bescheid |
Eigenmittel |
Gesamtauszahlung |
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806.781,58
EUR |
201.695,40
EUR |
1.008.476,98 EUR |
Bereits
genehmigt mit Beschluss-Nr: 292/21 vom 13.10.2021: 660.000,00 EUR
und Beschluss-Nr:
321/21 vom 16.12.2021: 70.400,00 EUR
Gesamtsumme: 730.400,00 EUR
Es
entstehen für die Grundschulen Mehrkosten in Höhe von 278.076,98
EUR
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Zuwendung
lt. Bescheid |
Eigenmittel |
Gesamtauszahlung |
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793.992,60
EUR |
198.498,15
EUR |
992.490,75 EUR |
Bereits genehmigt mit Beschluss-Nr: 293/21 vom
13.10.2021: 645.000,00
EUR
und Beschluss-Nr:
321/21 vom 16.12.2021: 68.800,00 EUR
Gesamtsumme: 713.800,00 EUR
Es
entstehen für das Gymnasium „Stephaneum“ Mehrkosten in Höhe von 278.690,75
EUR
Die
Mehrkosten werden durch die Einnahme der bewilligten Zuwendungen gedeckt.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die Überplanmäßigen Auszahlungen für den Einbau der
raumlufttechnischen Anlagen in den Schulen der Stadt Aschersleben in Höhe von
1. Grundschulen
2.1.1.10/1077.7851000 in Höhe
von 278.076,98 EUR
2. Gymnasium
„Stephaneum“ 2.1.7.10./1077.7851000 in Höhe von 278.690,75 EUR
Damit erhöhen sich die Gesamtauszahlungen für die
Grundschulen auf 1.008.476,98 EUR und für das Gymnasium „Stephaneum“ auf
992.490,75 EUR.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
2.1.1.10/1077.7851000 |
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Buchungsstelle |
2.1.7.10/1077.7851000 |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
2.1.1.10/1077.6810001 |
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Buchungsstelle |
2.1.7.10/1077.6810001 |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
2.1.1.10/1077.6810001 |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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