Betreff
Entschädigung für Mitglieder in Wahlausschüssen und Wahlvorständen
Vorlage
VII/0396/22
Aktenzeichen
12-91/eng-au
Art
Beschlussvorlage

Am 13. 10. 2021 hat der Stadtrat für die Oberbürgermeisterwahl als Wahltag den 08. Mai 2022, für eine erforderliche Stichwahl den 22. Mai 2022 bestimmt.

 

Die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern ist gesetzlich in den jeweiligen Wahlordnungen geregelt. Die Höhe der Entschädigung wurde zu den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen angehoben und beträgt derzeit für die ehrenamtliche Tätigkeit der in den Wahllokalen eingesetzten Wahlvorstandsmitgliedern

 

                                                  bei den Europa- und Bundestagswahlen

                                                  35,- Euro für den Vorsitzenden,

                                                  25,- Euro für die übrigen Mitglieder.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) sind Mindestsätze für den Ersatz des Aufwandes der Inhaber von Wahlehrenämtern von 16,- Euro festgelegt. Der Gemeinderat kann für die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder des Wahlvorstandes höhere Sätze beschließen.

 

Für die Durchführung der Oberbürgermeisterwahl am 26. 05. 2019 werden ca. 175 Wahlhelfer/-innen benötigt. Die Gewinnung von Wahlhelfer/-innen stellt sich zunehmend problematisch dar, da eigene Beschäftigte nicht ausreichen.

 

Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl gewährleisten zu können und einen Anreiz zur Übernahme eines Wahlehrenamtes zu schaffen, wird vorgeschlagen, die Entschädigungen für die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder des Wahlvorstandes zu der Oberbürgermeisterwahl am 08. Mai 2022 bzw. zu einer erforderlichen Stichwahl am

22. Mai 2022 an die Sätze für Europa- und Bundestagswahlen anzugleichen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 veranschlagt.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Beisitzer des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für den Einsatz bei der stattfindenden Oberbürgermeisterwahl am 08. Mai 2022 und bei einer erforderlichen Stichwahl am 22. Mai 2022 ein Erfrischungsgeld in Höhe von

 

                                                35,- Euro für die Wahlvorsteher

                                         und 25,- Euro für die übrigen Mitglieder.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: