Gemäß
§ 118 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
hat die Kommune für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Im
Jahresabschluss sind, soweit durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt
ist, sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der
Kommune darzustellen.
Der
Jahresabschluss besteht gem. § 118 (2) KVG LSA aus:
•
einer Ergebnisrechnung,
•
einer Finanzrechnung,
•
einer Vermögensrechnung (Bilanz),
•
einem Anhang
und
ist gem. § 118 (3) KVG LSA durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Gemäß
§ 120 Abs. 1 KVG LSA stellt der Hauptverwaltungsbeamte die Vollständigkeit und
Richtigkeit der Jahresrechnung fest und legt sie mit dem Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme der Vertretung vor.
Diese
entscheidet gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 120 KVG LSA mit dem Beschluss
der Jahresrechnung zugleich über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten.
Die Haushaltswirtschaft des Jahres 2013 wird somit endgültig abgeschlossen.
Das
Amt für Recht und Finanzen sowie die Stadtkasse haben den Jahresabschluss 2013
aufgestellt und dem Rechnungsprüfungsamt am 29.11.2018 übergeben. Das
Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung vorgenommen und die Ergebnisse der Prüfung
im Prüfbericht dokumentiert. Die Stellungnahme des Oberbürgermeisters zum
Prüfbericht ist beigefügt.
.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
-
Ergebnisrechnung
-
Finanzrechnung
-
Vermögensrechnung
-
Teilrechnungen auf Produktbereichsebene
-
Anhang
-
Rechenschaftsbericht
-
Anlagenspiegel
-
Forderungsspiegel
-
Verbindlichkeitenspiegel
-
Übersicht der übertragenen
Ermächtigungen
-
Übersicht Verpflichtungsermächtigungen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Die Jahresrechnung 2013 wird bestätigt.
2.
Der Oberbürgermeister wird für die
Haushaltsführung des Jahres 2013 entlastet.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||