Betreff
Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 31 "Wohngebiet - An der Lehmkuhle" Teil B in Aschersleben
Vorlage
VII/0389/21
Aktenzeichen
61-21.31B/fi
Art
Beschlussvorlage

Das Bauleitplanverfahren zum B-Plan Nr. 31 Wohngebiet „An der Lehmkuhle“ wurde mit dem Stadtratsbeschluss vom 25.11.1998 eingeleitet. In den Folgejahren wurde bis 2002 das Wohngebiet „An der Lehmkuhle“ Teil A entwickelt und bebaut. Der Bebauungsplan für das Teilgebiet A ist seit 05.01.2008 rechtskräftig

Der östliche Bereich des Gebietes (Teil B) wurde aus dem Verfahren heraus getrennt und zunächst nicht betrachtet. Das Areal stellt sich bis  heute im Wesentlichen als Grünfläche dar.

Im Zusammenhang mit der Reaktion der Stadt Aschersleben auf den demografischen Wandel Anfang der 2000-er Jahre wurden die Entwicklungsflächen für Wohnbauland im Flächennutzungsplan der Stadt Aschersleben erheblich reduziert. So ist auch die Fläche des B-Planes Nr. 31 Teil B im FNP als Grünfläche ausgewiesen.

Aus heutiger Sicht besteht bei einem Wohnungsleerstand von 16,3 % zum 31.12.2020 in der Kernstadt keine Notwendigkeit, an einem nicht integrierten Standort ein neues Wohngebiet zu entwickeln, weitere Flächen zu versiegeln und zusätzliche Infrastruktur zu errichten.

Das Planverfahren soll deshalb eingestellt werden.


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:  Auszug aus dem FNP 2007 M 1 : 2.500, Lageplan M 1 : 1.500


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

1.      Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 31 „Wohngebiet – An der Lehmkuhle“ Teil B in  Aschersleben wird eingestellt.

2.      Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Wohngebiet – An der Lehmkuhle“ Teil B in Aschersleben vom 25.11.1998 (Beschluss – Nr. 975/98) wird für die Flurstücke 18, 21, 48, 102, 103, 104, 250 und 251 der Flur 94 aufgehoben.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: