1.
Im Ortsteil Winningen wurden aus den städtischen
Mitteln zur Verbesserung der Infrastruktur Maler- und Elektroarbeiten am
Dorfgemeinschaftshaus durchgeführt. Da die städtischen Mittel i. H. v. 9.090
Euro nicht für die Beschaffung neuer LED Wand- und Pendelleuchten ausreichten,
spendete Herr Dr. Axel Pich diese in Form einer Sachspende im Wert von 3.311,77
Euro.
2.
Die Firma Kiestagebau Westdorf GmbH, Am Quellgrund
14, 06449 Aschersleben, hat der Stadt Aschersleben am 07.12.2021 einen Betrag
in Höhe von 1.500 überwiesen. Mit der Spende soll die Ortsfeuerwehr Westdorf
unterstützt werden.
3.
Die Daniel Wolf GmbH, Uhlenwinkel 1, 06449
Aschersleben, hat der Stadt Aschersleben am 13.12.2021 einen Betrag in Höhe von
2.200 überwiesen. Mit der Spende soll die Ortsfeuerwehr Winningen unterstützt
werden.
Mit dem Inkrafttreten des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014
regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung
einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach
§ 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen
ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung
entscheidet die Vertretung.
Abweichend hierzu kann die Vertretung
die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen
Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss
übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über
die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht
übersteigt.
Die nach der Rechtsprechung zu § 331
StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung
in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar.
Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen
an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot)
mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
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Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
1.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die
Annahme der Sachspende von
Herrn Dr. Axel Pich in Höhe von 3.311,77 Euro für LED Wand- und
Pendelleuchten.
2. Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende der
Firma Kiestagebau Westdorf GmbH in Höhe von 1.500 Euro für die Ortsfeuerwehr
Westdorf.
3. Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Geldspende der Firma Daniel
Wolf GmbH in Höhe von 2.200 Euro für die Ortsfeuerwehr Winningen.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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