Aufgrund des
Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den
Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der
Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf
Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss von der wires GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft,
Halle/Saale.
Diese Prüfung
hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 6. Oktober 2021 der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung am 3. November 2021
wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten und zur Beschlussfassung an die
Gesellschafterversammlung weitergeleitet.
Zum
Geschäftsjahr 2020:
Das Jahr 2020
war bekanntermaßen von der weltweiten Corona-Pandemie und damit einhergehenden
Einschränkungen gekennzeichnet. Auch die Seeland GmbH musste mit allen
Mitarbeitern zur Verhinderung größerer finanzieller Auswirkungen zu
Jahresbeginn in die Kurzarbeit gehen. Die Saison konnte aufgrund der
Öffnungsverbote durch die Coronaverordnungen erst mit fast zwei Monaten
Verspätung und nicht wie normalerweise mit der Ostereröffnung auf dem
Abenteuerspielplatz beginnen. Durch die Wiedereröffnung des Nordstrandes
konnten erstmals wieder Veranstaltungen am Strand durchgeführt werden. Coronabedingt fanden diese erst recht spät in
der Saison und dann auch nur mit strengen Hygieneregeln und starken
Begrenzungen der Besucherzahlen statt. Dadurch konnte trotz Umsatzsteigerungen
das große Potential der Seeöffnung nicht vollständig genutzt werden.
Die Umsatzerlöse
im Jahr 2020 sind mit 275 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr (Vj. 224 Tsd. EUR)
deutlich gestiegen. Die Einnahmen aus Eintrittsgebühren des
Abenteuerspielplatzes sind gegenüber dem Vorjahr um 22 Tsd. EUR auf 97 Tsd. EUR
gestiegen. Dies resultiert insbesondere aus gestiegenen Besucherzahlen und der
veränderten Besucherstruktur.
In den Vorjahren
waren hauptsächlich die Zielgruppen wie Kitas und Schulklassen zu Besuch, 2020
sind es jedoch vorrangig Familien gewesen. Dies führte allerdings auch zu
Erlösrückgängen beim Imbissangebot von 19 Tsd. EUR, aufgrund zunehmender
Selbstversorgung der Familien.
Die erste
vollständige Badesaison führte trotz pandemiebedingter Auflagen zu Erlössteigerungen
aus Eintrittsgeldern des Badestrandes
und den zugehörigen Vermietungsangeboten von 21 Tsd. EUR auf 30 Tsd. EUR.
Die Erlöse aus
Personalgestellung (Bauhof Seeland) liegen mit
21 Tsd. EUR um 17 Tsd. EUR höher als im Vorjahr.
Die
Materialaufwendungen sanken um 35 Tsd. EUR auf 140 Tsd. EUR. Die Abnahme
resultiert im Wesentlichen aus entfallenen einmaligen Anlaufkosten im
Zusammenhang mit der Eröffnung des Strandabschnittes (21 Tsd. EUR) und aus
geringeren Aufwendungen für Instandhaltung (8 Tsd. EUR) und Öffentlichkeitsarbeit
(7 Tsd. EUR).
Der Personalaufwand
nahm leicht um 9 Tsd. EUR auf 319 Tsd. EUR zu und verblieb damit fast auf
Vorjahresniveau. Die Gesellschaft beschäftigte 2020, so wie im Vorjahr, durchschnittlich
16 Mitarbeiter.
Dass
Anlagevermögen verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 9 Tsd. EUR. Den
Zugängen im Anlagevermögen von 49 Tsd. EUR stehen Abschreibungen von 58 Tsd.
EUR gegenüber. Die wesentlichen Zugänge betrafen die Anschaffung von
Sanitäreinrichtungen im Strandbereich.
Das Eigenkapital
erhöhte sich um 4 Tsd. EUR auf 864 Tsd. EUR. Die Erhöhung ist durch das
Jahresergebnis begründet. Das langfristige Fremdkapital betrifft das Darlehen
der Volksbank zur Finanzierung von Investitionen am Concordia See. Es saldiert
am Stichtag mit 100 Tsd. EUR. Die Prüfer schätzen die Liquiditätssituation der
Gesellschaft als gesichert ein. Weisen jedoch darauf hin, dass die Gesellschaft
ihre finanziellen Verpflichtungen nur mit den Zuschüssen der Gesellschafter
erfüllen kann.
Wirtschaftlich
betrachtet schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe
von 943,45 EUR ab. (im Vorjahr Jahresfehlbetrag von ca. 25,2 Tsd. EUR). Die
Bilanzsumme erhöhte sich um ca. 76,9 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2020 ca.
1,46 Mio. EUR.
Das in der
Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich im Vergleich zum
Vorjahr um 1 Tsd. EUR und ist mit 59,2 % (Anteil an der Bilanzsumme) als gut zu
bezeichnen.
Die Zuschüsse
der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 224.495,87 EUR. Davon
hatte die Stadt Aschersleben 2020 einen anteiligen Betrag von 11.841,- EUR zu leisten.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße
gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die den
Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen darauf
hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der
Gesellschafter sichergestellt werden kann.
Letztlich sind
aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der
Geschäftsführung die Entlastung für 2020 zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
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Oberbürgermeister
Anlage:
(PDF – Datei im
Ratsinformationssystem)
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes 2020 der Seeland
Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „wires GmbH“, Halle (Saale) geprüfte und
mit einem uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.
- Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2020 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das
Geschäftsjahr 2020 zu entlasten und
c) dafür zu
stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 943,45 EUR auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
1.1.1.22.5315000 11.841,-
EUR Zuschuss 2020 |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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