Betreff
Verwendung der Mehrerträge aus der Gewinnausschüttung verbundener Unternehmen
Vorlage
VII/0373/21
Art
Beschlussvorlage

Am 13. Oktober 2021 fasste der Stadtrat der Stadt Aschersleben den Beschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadtwerke Aschersleben GmbH (Vorlage VII/0325/21). Verbunden hiermit erfolgt am 18. November 2021 eine kassenwirksame Ausschüttung eines Teils des Jahresüberschusses an die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin in Höhe von ca. 1,73 Mio. Euro. Die Ausschüttung liegt somit rund 380 Tsd. Euro über dem Planansatz des Haushaltsplanes der Stadt Aschersleben.

 

Der Mehrertrag in Höhe von 380 Tsd. Euro soll, den Vorstellungen des Stadtrates entsprechend, der Stadt Aschersleben sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen.

 

In seiner Sitzung am 01. Dezember 2021 verständigt sich der Stadtrat der Stadt Aschersleben über die Verteilung der Gelder und fügt dieser Beschlussvorlage (VII/0373/21) eine verbindliche Aufstellung als Anlage 1 bei.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlage 1 - Liste von Maßnahmen zur Verwendung der Gewinnausschüttung

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.                  Die Mehrerträge in Höhe von 380 Tsd. Euro aus der Gewinnausschüttung der Stadtwerke Aschersleben GmbH werden für die in der Anlage 1 genannten Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Anlage 1 basiert auf dem einvernehmlichen Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen in Aschersleben.

 

2.                  Die im Haushaltsjahr 2021 nicht mehr verausgabten Haushaltsmittel aus der Gewinnausschüttung werden entsprechend den Regelungen des § 19 KomHVO LSA in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

.