Betreff
Ernennung stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Westdorf
Vorlage
VII/0361/21
Aktenzeichen
DIII-31 gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung des Kameraden Justin Maywald unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da mit der Berufung des bisherigen stellv. Ortswehrleiters Kamerad Marcus Brune zum Ortswehrleiter am 19.06.2019 das Ehrenamt nicht besetzt ist.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Justin Maywald in seiner Funktion als stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Westdorf durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

Er verfügt über die Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

 

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Justin Maywald aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Justin Maywald, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Westdorf mit Wirkung ab 01.01.2022 für die Dauer von 6 Jahren.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: