Betreff
Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0359/21
Art
Beschlussvorlage

Der § 25 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt Gemeinden, die Nutzung ihrer Friedhöfe durch Satzungen zu regeln.

 

Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe ist eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die Stadt Aschersleben dem Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof übertragen hat. Dieser hat seine Tätigkeit mit Wirkung vom 01.01.1998 aufgenommen.

 

Im Rahmen seiner Betriebssatzung unterhält und gestaltet der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die Friedhöfe. Neben der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben stellt sich der BWH auch dem sich verändernden Bestattungsverhalten der Gesellschaft, schafft individuelle Angebote, bietet Dienstleistungen an und sorgt umsichtig für eine an diese Umstände angepasste Friedhofssatzung. 

 

Ab dem 01.01.2022 wollen wir auf dem Friedhof in der Schmidtmannstraße die neue Bestattungsart „Reerdigung“ anbieten und müssen dafür ein Reerdigungsgrab in der Satzung ausweisen.

 

Reerdigung ist eine beschleunigte Transformation eines Körpers in Erde. Reerdigungen sollen einen Beitrag zu einer klimaneutralen und sozialverträglichen Zukunft liefern, der im Einklang mit gelernten Traditionen und Gebräuchen steht. Die Bestattungsmethode bindet dabei CO2 dauerhaft in wertvollem Humus und stößt im Vergleich zu einer Feuerbestattung keine Klimagase in die Atmosphäre aus. Darüber hinaus ist sie sozial verträglich, da sie nicht teurer als eine durchschnittliche Feuerbestattung angeboten werden soll.  

 

In der beiliegenden Satzung finden Sie in den nachfolgenden Paragrafen neue und eingefügte Formulierungen.

 

1.      § 9, Abs. 3 eingefügt

2.      § 10, Abs. 3 und 4 ergänzt

3.      § 12, Abs. 2 und 3 eingefügt

4.      § 13 A Punkt u eingefügt

5.      § 13 B Abs. 7 eingefügt

6.      § 23 eingefügt

7.      § 27 Abs. 2 und 3 ergänzt

 

Wegen des zusätzlichen Paragrafen 23 verschieben sich alle folgenden Paragrafen um eine Ziffer nach hinten. Außerdem sind alle Bezüge innerhalb der Satzung überprüft und angepasst worden.

 

Damit die Friedhofssatzung weiterhin gut lesbar ist, wurde keine Änderungssatzung sondern eine neue Friedhofssatzung erarbeitet.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

.