Zur wirksamen Bekämpfung des SARS-CoV-2 haben sich die bekannten
Hygieneregeln etabliert. Neben diesen Maßnahmen empfiehlt das Umweltbundesamt
die Innenraumlufthygiene zu verbessern. Durch intensives Lüften wird ein
effektiver Luftaustausch mit Frischluft erreicht, der die die Konzentration von virusbehafteten
Partikeln in einem Raum erheblich vermindern kann. Insbesondere in Räumen die
nicht oder nur eingeschränkt gelüftet werden können oder in denen sich mehrere
Personen über eine längere Zeit aufhalten, wird deshalb der Einsatz von mobilen
bzw. fest installierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) empfohlen.
Diese sollten ebenfalls Frischluft zuführen.
Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Bundesregierung am 12. Mai
2021 beschlossen den Einbau von RLT-Anlagen zu fördern. Die hierzu am 03. Juni
2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte
stationäre raumlufttechnische Anlagen sieht vor die Beschaffung solcher Anlagen
mit 80% zu fördern. Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass der
Eigenanteil getragen werden kann.
Gemeinsam mit dem Planungsbüro HKT wurden ermittelt, dass die Kosten für
entsprechende Anlagen in Gruppenräumen über 50m² ca. 15.000 EUR/Raum betragen.
In den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben sind 5
solcher Räume vorhanden. Bei Gesamtkosten von
75.000 EUR beträgt der Eigenanteil 15.000 EUR. Die Deckung erfolgt aus
den Minderaufwendungen Kreisumlage (15.000 EUR) und der 80%igen Förderung durch
den Bund (60.000 EUR).
_________________
Oberbürgermeister
Beschlussvorschlag:
- Der
Finanzausschuss beschließt die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von
75.000 EUR für die Beschaffung raumlufttechnischer Anlagen für die
Kindertageseinrichtungen Trägerschaft der Stadt Aschersleben.
- Zur
Deckung der Gesamtausgabe wird die Förderung des Bundes gem. der Richtlinie für die Bundesförderung
Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen in Höhe von
80% (60.000 EUR) beantragt.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
||||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
||||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
||||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
|
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
||||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle 3.6.5.10/1077.6810001 |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle 6.1.1.10.5372000/7372 |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
||||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
||||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
Änderung im
Ortsrecht |
||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
||||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
||||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
||||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
||||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
|||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
||||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
||||||||||||||||||||