Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung für die Beschaffung von raumlufttechnischen Anlagen für das Gymnasium Stephaneum
Vorlage
VII/0335/21
Art
Beschlussvorlage

Zur wirksamen Bekämpfung des SARS-CoV-2 haben sich die bekannten Hygieneregeln etabliert. Neben diesen Maßnahmen empfiehlt das Umweltbundesamt die Innenraumlufthygiene zu verbessern. Durch intensives Lüften wird ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft erreicht, der die  die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich vermindern kann. Insbesondere in Räumen die nicht oder nur eingeschränkt gelüftet werden können oder in denen sich mehrere Personen über eine längere Zeit aufhalten, wird deshalb der Einsatz von mobilen bzw. fest installierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) empfohlen. Diese sollten ebenfalls Frischluft zuführen.

 

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 beschlossen den Einbau von RLT-Anlagen zu fördern. Die hierzu am 03. Juni 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen sieht vor die Beschaffung solcher Anlagen mit 80% zu fördern. Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass der Eigenanteil getragen werden kann.

 

Gemeinsam mit dem Planungsbüro HKT wurden ermittelt, dass die Kosten für entsprechende Anlagen in Unterrichtsräumen über 50m² ca. 15.000 EUR/Raum betragen. Im Gymnasium Stephaneum sind 48 solcher Räume vorhanden. Bei Gesamtkosten von  645.000 EUR beträgt der Eigenanteil 129.000 EUR und wird aus den Minderaufwendungen für die Kreisumlage gedeckt.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Eigenanteil für die Beschaffung raumlufttechnischer Anlagen im Gymnasium Stephaneum in Höhe von 129.000 EUR wird außerplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Die Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zur Gesamtmaßnahme.  

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

     129.000 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle 6.1.1.10.5372000/7372

     129.000 EUR

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

Herr Schütze