Betreff
Beschluss zur Ausreichung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" an die Letztempfänger der bewilligten Maßnahmen
Vorlage
VII/0270/21
Aktenzeichen
zu-WA-2020
Art
Beschlussvorlage

Mit Bewilligungsbescheiden vom 15.12.2020 und 16.12.2020 wurde ein Gesamtvolumen in Höhe von insgesamt 5.398.995,93 € für die Stadt Aschersleben bewilligt. Die Stadt Aschersleben beteiligt sich mit insgesamt 1.689.182,71 € Eigenanteil an den bewilligten Maßnahmen. Der Bundes- und Landesmittelanteil der bewilligten Maßnahmen beläuft sich somit auf insgesamt 3.709.813,22 €.

 

Diese Städtebauförderungsmittel sind für folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

Gesamtmaßnahme „Königsauer Viertel“, Programmbereich Rückbau:

 

-          Rückbau Kopernikusstraße 10 – 16

 

Gesamtmaßnahme „Sanierung Innenstadtring“, Programmbereich Aufwertung:

 

-          Modernisierung Hohe Straße 19

-          Neubau Hinterbreite 5-7

-          Neubau Liebenwahnscher Plan 11

-          Instandsetzung Klosterhof 5

-          Instandsetzung Mauerstraße 4-5


 

 

_________________

Oberbürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die für das Programmjahr 2020 im Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bewilligten Fördermittel für die oben aufgeführten Maßnahmen werden an die Letztempfänger weitergeleitet.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

5.1.1.20.5315004

 

 

Buchungsstelle

5.1.1.20.5315006

 

 

Buchungsstelle

5.1.1.20.5318006

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

5.1.1.20.4141004

 

 

Buchungsstelle

5.1.1.20.4141006

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: