Gemäß § 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
gibt sich der Stadtrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung
zur Regelung der inneren Angelegenheiten.
Mit Gesetz vom 02. 11. 2020 hat der Landesgesetzgeber die Regelung des §
56 a KVG LSA über Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen geschaffen.
Danach können zur Sicherstellung der Beratungen und Abstimmungen
notwendige Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse als Videokonferenz
durchgeführt werden.
Gemäß § 56 a Abs. 2 Satz 2 KVG LSA ist das Nähere zur Durchführung der
Videokonferenz in der Geschäftsordnung zu regeln.
Dem soll mit der hier vorgelegten 2. Änderung der Geschäftsordnung
Rechnung getragen werden. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Text entspricht
dem mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Muster des Städte-
und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt.
.
_________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 2. Änderung der Geschäftsordnung für
den Stadtrat der Stadt Aschersleben und
seiner Ausschüsse
Anlage 2 Gesetzestext § 56 a KVG LSA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
die in der Anlage 1 beigefügte 2.
Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine
Ausschüsse.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
|
Änderung im
Ortsrecht |
||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||