Betreff
2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse
Vorlage
VII/0255/20
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gibt sich der Stadtrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung zur Regelung der inneren Angelegenheiten.

 

Mit Gesetz vom 02. 11. 2020 hat der Landesgesetzgeber die Regelung des § 56 a KVG LSA über Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen geschaffen.

 

Danach können zur Sicherstellung der Beratungen und Abstimmungen notwendige Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse als Videokonferenz durchgeführt werden.

 

Gemäß § 56 a Abs. 2 Satz 2 KVG LSA ist das Nähere zur Durchführung der Videokonferenz in der Geschäftsordnung zu regeln.

 

Dem soll mit der hier vorgelegten 2. Änderung der Geschäftsordnung Rechnung getragen werden. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Text entspricht dem mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Muster des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1          2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und

                        seiner Ausschüsse

 

Anlage 2          Gesetzestext § 56 a KVG LSA

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

die in der Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: