Betreff
Beschluss über die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht für das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ im neuen Stadtumbaugebiet „BG VIII Nord 3 – Kosmonautenviertel“
Vorlage
VII/0210/20
Aktenzeichen
D III/30
Art
Beschlussvorlage

Zur Gewährung von Zuwendungen zur Städtebauförderung wurde in den Städtebauförderungsrichtlinien (StäBauFRL) vom 25.11.2014 unter Abschnitt A Absatz 5 Buchstabe d) als Allgemeine Zuwendungsvoraussetzung festgelegt, dass die Gemeinde eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach dem Stand der Planung analog § 149 BauGB aufzustellen hat. Der Sinn und Zweck der Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht (GKFÜ) besteht darin, einen Überblick über vergangene, gegenwärtige und zukünftige Einzelmaßnahmen unter Angabe sämtlicher Kosten, deren Finanzierung und des Durchführungszeitraumes der jeweiligen Einzelmaßnahme zu geben.

 

Für die bisher beantragten Fördermittel wurden dem Land jährlich eine Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht je Förderprogramm und –gebiet zum Fortführungsantrag beigefügt. Dieses Jahr findet seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalts in Abstimmung mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat eine Überführung der bisherigen Fördergebiete in eine neue Programmstruktur statt. Das bisherige Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau-Ost wird im Wesentlichen durch das neue Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ abgelöst.

 

Mit dieser Überführung ist zur Beantragung von Fördermitteln eine aktuelle und erstmals auch beschlossene GKFÜ vorzulegen. Die Kosten wurden auf Basis der im Stadtentwicklungskonzept beschriebenen Defizite, von der Verwaltung, aufgestellt.

 

Konkrete Fördermittelanträge werden jährlich zu den vorgegebenen Fristen und auf Basis einer aktuellen Haushaltsplanung der Stadt an das Land gestellt. Fördermittelanträge privater können jederzeit bei der Stadt eingereicht werden. Gespräche sind rechtzeitig und mit dem gebotenen Vorlauf zu führen, um diese Anträge bei der Gesamtbeantragung der Stadt berücksichtigen zu können.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht dient lediglich der Bedarfsermittlung und ermöglicht Fördermittelanträge.

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

-           Maßnahmenplan BG VIII Nord 3 - Kosmonautenviertel

-           Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht BG VIII Nord 3 - Kosmonautenviertel

-           Übersichtsplan BG VIII Nord 3 - Kosmonautenviertel

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-        die Gesamtkosten- und die Finanzierungsübersicht für die Gebietskulisse „BG VIII Nord 3 – Kosmonautenviertel“ und die Finanzierung aus dem Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: