Betreff
Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2020 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen für die Ortschaft Winningen
Vorlage
VII/0202/20
Art
Beschlussvorlage

Entsprechend § 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung  wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen ist der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festzulegen.

Für das Beitragsjahr 2020 fallen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für die Baumaßnahme Straßenbeleuchtung „Ascherslebener Straße“ an. Entsprechend des Urteils des OVG Magdeburg vom 02.10.2014 ergibt sich, dass der Beitragssatz noch in dem Kalenderjahr der Entstehung festgelegt werden muss. Sollte auf Grund der Umstände des Einzelfalles die genaue Ermittlung des maßgeblichen Aufwandes bis zum 31.12. des Kalenderjahres noch nicht vollständig sein, darf für den nicht genau ermittelbaren Teil des Aufwandes eine sachgerechte Prognose zu dessen voraussichtlicher Höhe vorgenommen werden. 

 

 


 

 

._________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Ergänzungssatzung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2020 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen.

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner:

     

     

     

 

 

 

 

.