Im
§ 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der
Freiwilligen Feuerwehr (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 wird den Einheits- und
Verbandsgemeinden als Träger der Freiwilligen Feuerwehren die Aufgabe gestellt,
die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu
besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Anhand dieser
Risikoanalyse stellt die Stadt den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und
die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu
überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben.
Die
1. Fortschreibung zur Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans, mit Stand
vom 26.01.2016, wurde in der Stadtratssitzung am 30.03.2016 (Vorlage Nr.
VI/0258/16) beschlossen und ist seither gültig. Da zwischenzeitlich einige Veränderungen
in der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben eingetreten sind und eine
turnusmäßige Fortschreibung ohnehin vorzunehmen ist, war die bestehende
Risikoanalyse zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.
Für
die Erstellung der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und der Erarbeitung des
Brandschutzbedarfs für die Stadt Aschersleben wurde die Brandschutz Consult
Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig beauftragt.
Nachdem
der erste Vorentwurf zur 2. Fortschreibung der Risikoanalyse unter Einbeziehung
der Stellungnahmen der Ortsfeuerwehren vorlag, wurde dieser zunächst durch die
Verwaltung und den Stadtwehrleiter geprüft. Eine abschließende Vorstellung des
Entwurfs erfolgte dann unter Beteiligung aller Ortsfeuerwehren im Rahmen einer
durch die beauftragte Firma durchgeführten Präsentationsveranstaltung im
Feuerwehrhaus Aschersleben.
Damit
hatten die Vertreter aller Ortsfeuerwehren nochmals die Möglichkeit, ihre
Hinweise und Anregungen darzulegen. Nach einer vorgenommenen fachlichen
Bewertung durch die Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig
wurden alle Hinweise abgeprüft und entsprechend verarbeitet.
Zudem
wurde bei der jetzigen Fortschreibung dem Thema Löschwasserversorgung ein
höherer Stellenwert beigemessen, indem ein Löschwasserkonzept mit eingearbeitet
wurde. Somit werden in dieser 2. Fortschreibung zur Risikoanalyse und des
Brandschutzbedarfsplans relativ konkrete Aussagen für zukünftige Investitionen
im Bereich der Löschwasserversorgung getroffen, um den abwehrenden Brandschutz
im Stadtgebiet Aschersleben mit seinen Ortschaften langfristig sicherzustellen.
Gemäß
§ 1 Abs. 3 Satz 3 MindAusrVO-FF sind die Risikoanalyse und der
Brandschutzbedarfsplan der Kommunalaufsicht zur fachlichen Stellungnahme
vorzulegen. Dies erfolgte mit der Übergabe des Entwurfs an den Salzlandkreis.
Seitens
der Kommunalaufsicht wurde die 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und des
Brandschutzbedarfsplanes in der vorliegenden Form bestätigt. Nachträgliche
Änderungen waren nicht vorzunehmen.
Es
wird daher empfohlen, der als Anlage beigefügten 2. Fortschreibung zur
Risikoanalyse und des
Brandschutzbedarfsplans in der Fassung vom 04.08.2020 die Zustimmung zu
erteilen.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 - 2. Fortschreibung Risikoanalyse und
Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben
Anlage 2 - Stellungnahme Kommunalaufsicht Salzlandkreis
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 2. Fortschreibung zur
Risikoanalyse und den Brandschutzbedarf für die Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
x |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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