Betreff
2. Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben
Vorlage
VII/0196/20
Aktenzeichen
DIII/31- gr/ri-be
Art
Beschlussvorlage

Im § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 wird den Einheits- und Verbandsgemeinden als Träger der Freiwilligen Feuerwehren die Aufgabe gestellt, die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Anhand dieser Risikoanalyse stellt die Stadt den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben.

 

Die 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans, mit Stand vom 26.01.2016, wurde in der Stadtratssitzung am 30.03.2016 (Vorlage Nr. VI/0258/16) beschlossen und ist seither gültig. Da zwischenzeitlich einige Veränderungen in der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben eingetreten sind und eine turnusmäßige Fortschreibung ohnehin vorzunehmen ist, war die bestehende Risikoanalyse zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

 

Für die Erstellung der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und der Erarbeitung des Brandschutzbedarfs für die Stadt Aschersleben wurde die Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig beauftragt.

 

Nachdem der erste Vorentwurf zur 2. Fortschreibung der Risikoanalyse unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Ortsfeuerwehren vorlag, wurde dieser zunächst durch die Verwaltung und den Stadtwehrleiter geprüft. Eine abschließende Vorstellung des Entwurfs erfolgte dann unter Beteiligung aller Ortsfeuerwehren im Rahmen einer durch die beauftragte Firma durchgeführten Präsentationsveranstaltung im Feuerwehrhaus Aschersleben.

 

Damit hatten die Vertreter aller Ortsfeuerwehren nochmals die Möglichkeit, ihre Hinweise und Anregungen darzulegen. Nach einer vorgenommenen fachlichen Bewertung durch die Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig wurden alle Hinweise abgeprüft und entsprechend verarbeitet.

 

Zudem wurde bei der jetzigen Fortschreibung dem Thema Löschwasserversorgung ein höherer Stellenwert beigemessen, indem ein Löschwasserkonzept mit eingearbeitet wurde. Somit werden in dieser 2. Fortschreibung zur Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans relativ konkrete Aussagen für zukünftige Investitionen im Bereich der Löschwasserversorgung getroffen, um den abwehrenden Brandschutz im Stadtgebiet Aschersleben mit seinen Ortschaften langfristig sicherzustellen.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 MindAusrVO-FF sind die Risikoanalyse und der Brandschutzbedarfsplan der Kommunalaufsicht zur fachlichen Stellungnahme vorzulegen. Dies erfolgte mit der Übergabe des Entwurfs an den Salzlandkreis.

 

Seitens der Kommunalaufsicht wurde die 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplanes in der vorliegenden Form bestätigt. Nachträgliche Änderungen waren nicht vorzunehmen.

 

Es wird daher empfohlen, der als Anlage beigefügten 2. Fortschreibung zur Risikoanalyse und  des Brandschutzbedarfsplans in der Fassung vom 04.08.2020 die Zustimmung zu erteilen.

 

 


 

 

__________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen:

Anlage 1 -  2. Fortschreibung Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Aschersleben

Anlage 2 -  Stellungnahme Kommunalaufsicht Salzlandkreis

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 2. Fortschreibung zur Risikoanalyse und den Brandschutzbedarf für die Stadt Aschersleben.

 

 

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

x

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: