Die
Stadt Aschersleben verfügt zur Durchsetzung der Sicherheit und Ordnung im
Stadtgebiet über eine Gefahrenabwehrverordnung als eigenständige
Rechtsgrundlage.
Die
Ermächtigung zum Erlass einer solchen Verordnung ergibt sich aus § 94 Abs. 1 Nr.
1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2014,
zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18.02.2020 (GVBl. LSA S. 25,
39) in der zur Zeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
07.07.2020 (GVBl. LSA S. 372) in der zur Zeit geltenden Fassung.
Gemäß
§ 100 SOG LSA treten Gefahrenabwehrverordnungen spätestens zehn Jahre nach
Inkrafttreten außer Kraft und sind dann entsprechend neu zu beschließen.
Folglich wurde auch die bisherige Gefahrenabwehrverordnung der Stadt
Aschersleben aus dem Jahr 2010 vollumfänglich überprüft und entsprechend der
beigefügten Anlage 1 geändert.
Im
Rahmen der Überarbeitung wurde entsprechend § 101 Abs. 1 SOG LSA die zuständige
Polizeidienststelle (Polizeirevier Salzlandkreis) in das Verfahren mit
einbezogen und hatte die Gelegenheit zur Abgabe einer fachlichen Stellungnahme
(Anlage 2). Gemeinsam mit dieser Stellungnahme wurde der Entwurf der Verordnung
dann dem Salzlandkreis, als zuständige Fachaufsichtsbehörde, zugeleitet. Dieser
hat der Gefahrenabwehrverordnung in seiner Stellungnahme (Anlage 3) ohne
Beanstandungen zugestimmt.
Zur
besseren Veranschaulichung der vorgenommenen Änderungen wurden diese in dem
ebenfalls beigefügten Arbeitspapier
(Anlage 4) gegenübergestellt und farblich gekennzeichnet.
Es
wird empfohlen, die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Aschersleben in der
vorliegenden Form zu beschließen.
__________________
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 – Gefahrenabwehrverordnung der Stadt
Aschersleben
Anlage 2 – Stellungnahme Polizeirevier Salzlandkreis vom
30.07.2020
Anlage 3 – Stellungnahme Salzlandkreis vom 04.08.2020
Anlage 4 – Arbeitspapier Gefahrenabwehrverordnung der
Stadt Aschersleben
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Gefahrenabwehrverordnung der
Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
|||||||||||||||||||||
1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|
Buchungsstelle |
|||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
|||||||||||||||||||||
|
überplanmäßig |
außerplanmäßig |
|||||||||||||||||||
|
|
Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
|||||||||||||||||||
|
|
Zur Deckung
werden verwendet: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
|
|
|
Buchungsstelle |
||||||||||||||||||
3.
Übersehbare Folgekosten: |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
|
|
An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
|||||||||||||||||||
|
|
erwartete
Einnahmen: |
|||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||
|
anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
|||||||||||||||||||
|
Bekanntmachung
|
|
Änderung im
Ortsrecht |
||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
|||||||||||||||||||||
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
Stellenreduzierung |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||||||||
DEMOGRAFIE-CHECK: |
|
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
|
|||||||||||||||||||
Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
|||||||||||||||||||||
BEMERKUNGEN: |
|
||||||||||||||||||||
zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
|||||||||||||||||||||
|
Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||