Betreff
Überplanmäßige Aufwendung für die Kreisumlage 2020
Vorlage
VII/0181/20
Aktenzeichen
11/schn-au
Art
Beschlussvorlage

Der Haushalt 2019 des Salzlandkreises sah einen Kreisumlagesatz in Höhe von 43,74 % vor.

 

Mit der zwischenzeitlich genehmigten Haushaltssatzung des Salzlandkreises für das Jahr 2020 wurde der Umlagesatz der Kreisumlage auf 45,62 vom Hundert der Umlagegrundlagen gemäß § 19 i. V. m. §§ 12 und 14 Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgesetzt.

 

Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist von der Stadt Aschersleben somit für das Jahr 2020 eine Kreisumlage in Höhe von 12.629.401 Euro zu entrichten.

 

Im Haushalt 2020 der Stadt Aschersleben sind unter der Buchungsstelle 6.1.1.10.5372000 12.094.000 Euro eingeplant. Dementsprechend fehlen für die letzte Rate 535.401,00 Euro.

 

Um die sich aus dem veränderten Hebesatz ergebende Zahlungsverpflichtung abdecken zu können, werden die in der Anlage 1 benannten Buchungsstellen zur Deckung herangezogen.

 


.

 

_________________

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die Kreisumlage in Höhe von 535.500 Euro. Die Deckung erfolgt aus den in der Anlage 1 genannten Buchungsstellen.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

6.1.1.10.5372000

 

 

Buchungsstelle

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

535.500 EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: