Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben
Vorlage
VII/0168/20
Aktenzeichen
0.14
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 % Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt Falkenstein/Harz  und der Salzlandkreis.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “TAXON GmbH”, Zweigniederlassung Hettstedt.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 27. Juli 2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben am 22. September 2020 wurde der Jahresabschluss per 31.12.2019 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit der Beschlussempfehlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2019:

 

Die ÖSEG mbH hat ähnlich wie im Vorjahr, auch im Berichtsjahr 2019 ein negatives Jahresergebnis erwirtschaftet. Der Jahresfehlbetrag für 2019 beträgt ca. 24 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag ca. 25 Tsd. EUR). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jedoch nicht gefährdet. Die liquiden Mittel verringerten sich um 135 Tsd. EUR und betragen zum Bilanzstichtag  noch 315 Tsd. EUR (im Vorjahr 450 Tsd. EUR).

 

Die realisierten Umsatzerlöse betragen 2019 rund 76,5 Prozent der Erlöse des Jahres 2018. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Reduzierung der Umsatzerlöse von 559 Tsd. EUR zu verzeichnen. Diese Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus der Beendigung des Bundesprogrammes "Soziale Teilhabe" (SOTA) per 31.12.2018.

 

Auch 2019 bewirtschaftete die ÖSEG mbH mit 47 Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 65 ehemals brachliegende Gärten in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender Kommunen.

 

Die Erträge werden nach wie vor, der Speisekammer Aschersleben und dem Christopherusladen in Egeln zur Verfügung gestellt.

 

Im Durchschnitt des Jahres 2019 beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben 309 Personen, davon 257 Personen (im Vorjahr 300 Personen) in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

 

Die wesentliche Ergebnisquelle der ÖSEG mbH stellen die Aufwandszuschüsse dar, die sich 2019 auf 1,8 Mio. EUR verringert haben und nicht zu einer 100%igen Kostendeckung führten.

 

Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren:

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der Umweltbedingungen in den Grabensystemen, Neophytenbekämpfung),

 

Hausmeisterlicher Bereich,

 

Hilfe im sozialen Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer, Kleiderkammer, Schulbusbegleiter),

 

Ergänzende Tätigkeiten im infrastrukturellen Bereich (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen).

 

 

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages um 24 Tsd. EUR auf 473 Tsd. EUR (78,4 %) verringert, ist jedoch nach wie vor als sehr gut einzustufen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der ÖSEG mbH nicht.

 

Die Geschäftsführung der ÖSEG mbH stellt sich den neuen Anforderungen stellen, geht jedoch davon aus, dass die Gesellschaft in den Folgejahren auch auf finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen sein wird.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 

 


 

 

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Oberbürgermeister

 

 

Anlage:

(PDF – Datei im Ratsinformationssystem)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichtes 2019 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)       Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,

b)       Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr   2019 und

c)       Beschluss zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 23.909,13 EUR auf neue           Rechnung.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: