Die Kommunen Sachsen-Anhalts sind gemäß § 100 Abs. 1 KVG LSA
verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 100 Abs. 2 Ziffern 1 bis 4 KVG LSA
die Festsetzung
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des Haushaltsplans mit den in § 101 KVG LSA genannten
Bestandteilen;
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der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung);
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der Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und
Investitionsfördermaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren;
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des Höchstbetrags der Liquiditätskredite.
Da die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer
gesondert in der Satzung der Stadt Aschersleben über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze für die Jahre 2019 – 2023 vom 19. 12. 2018 festgesetzt
sind, bedarf es gemäß § 100 Abs. 2 Ziffer 5 KVG LSA keiner Festsetzung in der
Haushaltssatzung 2021.
Der vorgesehene Höchstbetrag der Liquiditätskredite übersteigt auch im
Haushaltsjahr 2021 ein Fünftel der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit im Finanzplan, so dass er gemäß
§ 110 Abs. 2 KVG LSA im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der
Kommunalaufsicht des Salzlandkreises bedarf.
Da der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die Genehmigungsfreigrenze des
§ 110 Abs. 2 KVG LSA übersteigt, ist gemäß § 100 Abs. 5 KVG LSA auch ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2021 der Stadt Aschersleben.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
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genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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