Gemäß § 98 Abs.
3 KVG LSA in der bis zum 31. 12. 2022 geltenden Fassung ist der Haushalt in
jedem Jahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen
(Ergebnishaushalt) auszugleichen.
Darüber hinaus
regelt seit dem 01. 07. 2018 § 100 Abs. 5 KVG LSA, dass ein
Konsolidierungskonzept auch dann aufzustellen ist, wenn die Kommune nicht mehr
in der Lage ist, innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes ihren
bestehenden Zahlungsverpflichtungen ohne Überschreiten der Genehmigungsgrenze für
Liquiditätskredite nach § 110 Abs. 2 KVG nachzukommen.
Da auch im
Haushalt 2021 diese Grenze überschritten wird, ist zwingend ein
Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen.
Im Konzept sind
der erforderliche Zeitraum und die Maßnahmen festzulegen, um die Zahlungsfähigkeit
innerhalb des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums ohne Überschreiten der
Genehmigungsgrenze wieder herzustellen.
Dem soll mit der
beigefügten Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes Rechnung
getragen werden.
In diesem
Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Corona-Pandemie im
Jahr 2020 erhebliche finanziell nachteilige Auswirkungen für die Stadt
Aschersleben mit sich gebracht hat; dies betrifft insbesondere die Einnahmen
aus den Gemeindeanteilen Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Gewerbesteuer.
Die finanzielle Situation der Stadt Aschersleben hat sich somit entgegen den
ursprünglichen Planungen unverschuldet erheblich verschlechtert.
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Oberbürgermeister
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
für die Jahre 2021 – 2029.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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