Betreff
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 Teil A „Sondergebiet – Dr.-Wilhelm-Feit-Straße Nord" in Aschersleben
Vorlage
VII/0133/20
Aktenzeichen
III/61-21.42A/fi
Art
Beschlussvorlage

Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Die Stadt Aschersleben stellt gegenwärtig den sachlichen Teilflächennutzungsplan regenerative Energien – Wind und Solar (TFNP) als gesamträumliches Konzept auf.

Ein Standort dieses TFNP ist der Standort 31 südlich der ehemaligen Aschehalde des Kaliwerkes, der für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage ausgewiesen ist.

Für diesen Standort hat die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) im Auftrag der Sybac Solar GmbH aus Kehrig (ehemals Polch) die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt. Zwischen dem Grundstückseigentümer und der Sybac Solar GmbH besteht ein entsprechender Pachtvertrag im Entwurf, der die Zugriffsrechte und die spätere Umsetzung des Bebauungsplanes absichert. Der Netzanschluss kann direkt auf dem Grundstück erfolgen, da eine entsprechende Leitung den Geltungsbereich quert. Der Rückbau der PV-Anlagen ist gemäß §71 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt durch entsprechende Mittel des Bauherren abzusichern. Für die Stadt Aschersleben besteht somit kein finanzielles Risiko durch die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplanes.

Mit Beschluss 355/11 vom 14.12.2011 hatte der Stadtrat der Stadt Aschersleben die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet – Dr.-Wilhelm-Feit-Straße Nord“ beschlossen. Dieses Verfahren ruht seit Februar 2012. Der Standort 31 betrifft ein Teilgebiet dieses Bebauungsplanes, der jetzt entsprechend des Antrages aus diesem Verfahren herausgelöst und als Teil A fortgeführt werden soll.


 

 

 

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Oberbürgermeister

 

Anlagen:

  1. Antrag der Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt)
  2. Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 Teil A
  3. Auszug aus dem Teilflächennutzungsplan
  4. Entwurf des städtebaulichen Vertrages
  5. Entwurf Pachtvertrag
  6. Netztechnischer Anschluss

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für das Gebiet der Gemarkung Aschersleben

    soll der Bebauungsplan Nr. 42 Tei A „Sondergebiet – Dr.-Wilhelm-Feit-Straße Nord" aufgestellt werden.
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die ehemalige Aschehalde, im Osten durch Brachflächen des ehemaligen Karosseriewerkes, im Süden durch die Kalihalde und im Westen durch das Tierheim Aschersleben begrenzt.
    Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 1,35 ha
  2. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 4 abgeschlossen werden.

 


FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

1. Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung:

 

planmäßige Aufw./Ausz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

 

 

planmäßige(r) Ertr./Einz.

Buchungsstelle

keine

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

Buchungsstelle

     

 

2. Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung:

 

 

überplanmäßig

außerplanmäßig

 

 

Es entstehen unmittelbare Ausgaben von:

      EUR

 

 

Zur Deckung werden verwendet:

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

 

 

 

Buchungsstelle

     

3. Übersehbare Folgekosten:

 

 

 

An Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von:

      EUR

 

 

erwartete Einnahmen:

      EUR

 

 

 

 

 

 

anzeigepflichtig

genehmigungspflichtig

 

Bekanntmachung

Änderung im Ortsrecht

 

AUSWIRKUNGEN AUF DEN STELLENPLAN:

 

 

 

 

     

Stellenerweiterung                               

 

Stellenreduzierung

 

 

 

 

 

 

 

DEMOGRAFIE-CHECK:

 

 

Die Maßnahme ist demografierelevant:

         Ja            Nein

 

Die Maßnahme ist verantwortbar:

         Ja            Nein

 

Weiterführende Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung

 

BEMERKUNGEN:

 

zur Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat

 

Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: