Die Energiewende gehört zu
den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene.
In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-,
Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung
bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer
Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der
Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare
Energien geht.
Regenerativen Energien wie
solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen
Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.
Die Stadt Aschersleben
stellt gegenwärtig den sachlichen Teilflächennutzungsplan regenerative Energien
– Wind und Solar (TFNP) als gesamträumliches Konzept auf.
Ein Standort dieses TFNP
ist der Standort 31 südlich der ehemaligen Aschehalde des Kaliwerkes, der für
die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage ausgewiesen ist.
Für diesen Standort hat die
Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) im Auftrag der Sybac
Solar GmbH aus Kehrig (ehemals Polch) die Durchführung eines
Bauleitplanverfahrens beantragt. Zwischen dem Grundstückseigentümer und der
Sybac Solar GmbH besteht ein entsprechender Pachtvertrag im Entwurf, der die
Zugriffsrechte und die spätere Umsetzung des Bebauungsplanes absichert. Der
Netzanschluss kann direkt auf dem Grundstück erfolgen, da eine entsprechende
Leitung den Geltungsbereich quert. Der Rückbau der PV-Anlagen ist gemäß §71
Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt durch
entsprechende Mittel des Bauherren abzusichern. Für die Stadt Aschersleben
besteht somit kein finanzielles Risiko durch die Aufstellung und Umsetzung des
Bebauungsplanes.
Mit Beschluss 355/11 vom 14.12.2011 hatte der Stadtrat der Stadt Aschersleben die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Gewerbegebiet – Dr.-Wilhelm-Feit-Straße Nord“ beschlossen. Dieses Verfahren ruht seit Februar 2012. Der Standort 31 betrifft ein Teilgebiet dieses Bebauungsplanes, der jetzt entsprechend des Antrages aus diesem Verfahren herausgelöst und als Teil A fortgeführt werden soll.
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Oberbürgermeister
Anlagen:
- Antrag der Photovoltaikgesellschaft Halle UG
(haftungsbeschränkt)
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 Teil
A
- Auszug aus dem Teilflächennutzungsplan
- Entwurf des städtebaulichen Vertrages
- Entwurf Pachtvertrag
- Netztechnischer Anschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Für das Gebiet der Gemarkung
Aschersleben
soll der Bebauungsplan Nr. 42 Tei A „Sondergebiet – Dr.-Wilhelm-Feit-Straße Nord" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die ehemalige Aschehalde, im Osten durch Brachflächen des ehemaligen Karosseriewerkes, im Süden durch die Kalihalde und im Westen durch das Tierheim Aschersleben begrenzt.
Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 1,35 ha - Zur
Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung
der Stadt soll der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 4 abgeschlossen
werden.
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN: |
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1.
Planmäßige Aufwendung/Auszahlung oder planmäßige(r) Ertrag/Einzahlung: |
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planmäßige
Aufw./Ausz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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planmäßige(r)
Ertr./Einz. |
Buchungsstelle |
keine |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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2.
Überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung: |
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überplanmäßig |
außerplanmäßig |
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Es
entstehen unmittelbare Ausgaben von: |
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Zur Deckung
werden verwendet: |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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Buchungsstelle |
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3.
Übersehbare Folgekosten: |
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An
Folgelasten entstehen Kosten in Höhe von: |
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erwartete
Einnahmen: |
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anzeigepflichtig |
genehmigungspflichtig |
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Bekanntmachung
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Änderung im
Ortsrecht |
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AUSWIRKUNGEN
AUF DEN STELLENPLAN: |
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Stellenreduzierung |
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DEMOGRAFIE-CHECK: |
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Die
Maßnahme ist demografierelevant: |
Ja
Nein |
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Die
Maßnahme ist verantwortbar: |
Ja
Nein |
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Weiterführende
Ausführungen zum Demografie-Check in der Begründung |
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BEMERKUNGEN: |
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zur
Besonderen Kontrolle durch den Stadtrat |
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Projektverantwortlicher/Ansprechpartner: |
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